Branchenparlament
auszusprechen.
6. Branchenparlament am 29. April 2010
10 Uhr | Begrüßung und Eröffnungsrede des Parlamentsvorsitzenden
- Matthias Heinrich, Vorsitzender Ausschuss für den Zwischenbuchhandel
10.15 Uhr | Vortrag zu den internationalen Entwicklungen des Urheberrechts
- Jens Bammel (IPA)
10.45 Uhr | Diskussion und Empfehlung
11.15 Uhr Ehrungen
Goldene Nadeln an:
- Manfred Gast (Gast & Hoyer GmbH, Berlin)
- Dr. Rainer Nitsche (Transit Buchverlag GmbH, Berlin)
12 Uhr | Kaffeepause
12.30 Uhr | Preisbindungsproblem im Onlinebuchhandel
- Einführung und Statement: Dieter Wallenfels
12.40 Uhr | Statements aus den drei Fachausschüssen
12.50 Uhr | Diskussion und Empfehlung
13.20 Uhr | Aktuelle Themen
- Moderation: Matthias Heinrich
- Übergabe der "Frankfurter Erklärung" an den Vorsteher
13.50 Uhr | Schlusswort des Parlamentsvorsitzenden Matthias Heinrich
14 Uhr | Ende der Veranstaltung und Mittagsimbiss
Download Tagesordnung (PDF, 23 KB)
Weitere Informationen über das Branchenparlament:
Zusammengesetzt ist das Gremium aus den Mitgliedern der drei Sparten des Verbandes sowie den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise, den Vorsitzenden der Landesverbände und dem Vorstand des Börsenvereins. Geleitet wird das Branchenparlament alternierend von dem Vorsitzenden eines der drei Fachausschüsse.
Das Branchenparlament ist an die Stelle der traditionellen Abgeordnetenversammlung getreten, die im November 2007 nach kontroverser Diskussion ihre eigene Auflösung beschlossen hatte und am 26. April 2007 ein letztes Mal unter dem Vorsitz zusammentrat. Es war der Vorschlag der AG Verbandsreform, die Gremien zu verschlanken und z.B. die Etathoheit, die bei der Abgeordnetenversammlung lag, an die "Basis", d.h. an die Hauptversammlung, zurückzugeben, um diese in ihrer Funktion zu stärken.
Das Branchenparlament, das der Vorstand des Börsenvereins oder einer der Vorsitzenden der Fachausschüsse einberufen werden kann, tagt zweimal jährlich. Mit einer Dreiviertelmehrheit kann das Branchenparlament die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung beschließen.

