VG Bild Kunst
Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst
Wer z.B. als Bildender Künstler ein Werk geschaffen hat, hat das geistige Eigentum an diesem Werk. Er ist Urheber und kann nach den Bestimmungen des Urheberrechts frei darüber verfügen.
Er entscheidet also darüber, ob, wann, wie und unter welchem Namen das Werk an die Öffentlichkeit gelangen soll. Diese Rechte kann der Urheber durch Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages effektiv von einer Verwertungsgesellschaft wahrnehmen lassen. Die Verwertungsgesellschaft wiederum erteilt Nutzern (z.B. Verlagen), die künstlerische oder visuelle Werke ihrer Mitglieder verwenden wollen, Lizenzen und zieht hierfür Vergütungen ein. Hierfür gibt es je nach Nutzungszweck und Werkart aufgestellte Tarife.
Für die Mitglieder des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels gelten hierbei die nachfolgend abgebildeten Sondertarife, betreffend den Abdruck von Werken der Bildenden Kunst und Fotografie in Büchern und Broschüren sowie Kalendern.
Informationen und Kontakt
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner der Rechtsabteilung.


