Buchpreisbindung

Am 1. Oktober 2002 ist das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) in Kraft getreten und hat das bislang privatrechtlich organisierte Preisbindungssystem ("Sammelrevers") abgelöst. Damit ist die Preisbindung für Bücher in Deutschland gesetzlich geregelt. Den Gesetzesbeschluss und weitere Merkblätter können Sie hier downloaden. Bitte wählen Sie:

Merkblätter zur Schulbuchpreisbindung

Die 12-Prozent-Regel

Der Städtetag Baden-Württemberg und die Gemeindeprüfanstalt Baden-Württemberg haben im Jahr 2005 eine Vereinfachung der Rabattierung bei Schulbüchern vereinbart. Dabei wurde eine Regelung im Preisbindungsgesetz genutzt, die besagt, dass die Schulen bei Sammelbestellungen im Rahmen der Lernmittelfreiheit generell zwölf Prozent erhalten, wenn sie über eigene Budgets verfügen. Für die Sortimenter bedeutet dies: Erhalten die Schulen von ihrem Schulträger, also dem Landkreis oder der Stadt, ein eigenes Budget zugeteilt, über das sie frei verfügen können, steht ihnen für Sammelbestellungen im Rahmen der Lernmittelfreiheit ein genereller zwölfprozentiger Nachlass zu.