Arbeitsrecht
Empfehlungen zur Ausgestaltung von Volontariatsverträgen
Im Rahmen einer betrieblichen oder staatlich geregelten Ausbildung werden verschiedene Instrumente eingesetzt, die unterschiedliche Inhalte und damit unterschiedliche gesetzliche Grundlagen haben.
Im Rahmen einer betrieblichen oder staatlich geregelten Ausbildung werden verschiedene Instrumente eingesetzt, die unterschiedliche Inhalte und damit unterschiedliche gesetzliche Grundlagen haben.
Zu erwähnen sind hierbei das übliche Ausbildungsverhältnis
(i. S. d. Berufsbildungsgesetzes), das Praktikanten - und in einigen Branchen (z.B. Verlagen) das Volontariatsverhältnis.
Die Regelungen der Auszubildenden bzw. des Ausbildungsverhältnisses sind umfassend im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Auszubildende durchlaufen eine staatlich anerkannte Ausbildung, die sie mit einem staatlich anerkannten Abschluss beenden.
Die Volontärin / der Volontär hingegen unterliegt nicht den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes.
Der Begriff des Volontärswird in § 82 a HGB dahingehend definiert, dass Volontäre keine Auszubildenden (Lehrlinge) i. S. d. Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind, aber eine „ interne“, (betriebliche) oder in der Branche übliche Ausbildung durchlaufen und in diesem Zusammenhang mit kaufmännischen Aufgaben beschäftigt werden. Dennoch gelten für die/den Volontär/in nicht die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, wie sich aus der Definition des 3 82 a HGB ergibt, sondern die kaufmännischen Bestimmungen der Handlungsgehilfen.
Damit wird das Volontariat deutlich von dem Ausbildungsvertrag abgegrenzt und erlaubt dem Volontariatsbetrieb und dem Volontär eine eigenständige Vertragsgestaltung, die nur in den allgemeinen Bestimmungen des Arbeitsrechtes ihre Grenzen finden.
Weitere arbeitrechtliche Erläuterungen, einen Muster Arbeitsvertrag und Empfehlungen dazu finden Sie hier als Download.
Zu erwähnen sind hierbei das übliche Ausbildungsverhältnis
(i. S. d. Berufsbildungsgesetzes), das Praktikanten - und in einigen Branchen (z.B. Verlagen) das Volontariatsverhältnis.
Die Regelungen der Auszubildenden bzw. des Ausbildungsverhältnisses sind umfassend im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Auszubildende durchlaufen eine staatlich anerkannte Ausbildung, die sie mit einem staatlich anerkannten Abschluss beenden.
Die Volontärin / der Volontär hingegen unterliegt nicht den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes.
Der Begriff des Volontärswird in § 82 a HGB dahingehend definiert, dass Volontäre keine Auszubildenden (Lehrlinge) i. S. d. Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind, aber eine „ interne“, (betriebliche) oder in der Branche übliche Ausbildung durchlaufen und in diesem Zusammenhang mit kaufmännischen Aufgaben beschäftigt werden. Dennoch gelten für die/den Volontär/in nicht die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, wie sich aus der Definition des 3 82 a HGB ergibt, sondern die kaufmännischen Bestimmungen der Handlungsgehilfen.
Damit wird das Volontariat deutlich von dem Ausbildungsvertrag abgegrenzt und erlaubt dem Volontariatsbetrieb und dem Volontär eine eigenständige Vertragsgestaltung, die nur in den allgemeinen Bestimmungen des Arbeitsrechtes ihre Grenzen finden.
Weitere arbeitrechtliche Erläuterungen, einen Muster Arbeitsvertrag und Empfehlungen dazu finden Sie hier als Download.
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Arbeitsrechtliche Erläuterung zum Volontariat
Beschreibung: Ein Volontariat unterliegt verschiedenen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, hier einige Erläuterungen dazu.
Copyright/Autor: RA Ronald Meier
Arbeitsrechtliche Erläuterung zum Volontariat (PDF / 36.94 KB) -
Muster Volontariatsvertrag
Beschreibung: Muster Volontariatsvertrag - passen Sie ihn auf Ihr Unternehmen und das Arbeiutsverhältnis an.
Als Ergänzung: Download Ausschlussklausel
Muster Volontariatsvertrag (PDF / 31.96 KB) -
Ergänzung: Ausschlussklausel
Beschreibung: Ausschlussklausel als Ergänzung für in den Mustervertrag/Volontariatsvertrag
Copyright/Autor: RA Ronald Meier
Ergänzung: Ausschlussklausel (PDF / 11.31 KB)
Volontariatsplan
Zu einem Arbeitsvertrag gehört ein individueller Volontariatsplan. Dieser wird zum Bestandteil des Vertrages von beiden Vertragspartnern erklärt.Das gute Volontariat
10 Punkte, die für ein gutes Volontariat beachtet werden solten.
Jobbörse
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