Assoziierte Mitgliedschaft
Assoziierte Mitgliedschaft
Nach § 4 unserer Satzung verstehen wir als assoziiertes Mitglied Unternehmen, die im Nebengewerbe auf eigene Rechnung gewerbsmäßig Gegenstände des Buchhandels verbreiten können.
Im „Nebengewerbe“ bedeutet, dass der Umsatz mit Gegenständen des Buchhandels weniger als 50 Prozent des Gesamtumsatzes beträgt und dieser € 75.000 im Geschäftsjahr nicht übersteigt. Darüber, ob diese Anforderungen im Einzelfall erfüllt sind, entscheidet der Vorstand.
Die assoziierten Mitglieder unseres Verbandes erhalten eine Verkehrsnummer, sind u. a. namentlich im Adressbuch des deutschsprachigen Buchhandels verzeichnet und erhalten den vollen Service des Verbandes. Der Börsenverein Frankfurt nimmt solche Unternehmen nicht als Mitglied auf.
Zum Aufnahmeantrag gehören folgende Unterlagen:
- Kopie der handelsregisterlichen Eintragung des Unternehmens (sofern im HR eingetragen) oder der Gewerbeanmeldung
Einmalige Aufnahmegebühren:
Landesverband: € 250,00
Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne Herr Zimmermann in der Geschäftsstelle des Landesverbandes (Tel.: 0211-86445-55, E-Mail: zimmermann@buchnrw.de) oder die Mitgliedsstelle des Börsenvereins (Tel.: 069-1306-253) zur Verfügung.


