Aufnahmeunterlagen für Verlage

Das Wichtigste auf einen Blick

Für eine Aufnahme in den Börsenverein des Deutschen Buchhandels müssen Verlage folgende Kriterien erfüllen:

  • Vorlage fertiger Verlagserzeugnisse, ersatzweise Leseexemplare, Vorausexemplare, Andrucke oder dergleichen
  • Vorlage eines Verlagsprospektes und/oder einer Liste der vorhandenen oder in Planung befindlichen Titel
  • bei reinen Zeitschriftentiteln mehrere Ausgaben mindestens eines Zeitschriftentitels
  • schlüssige Darlegung einer auf Kontinuität angelegten verlegerischen Tätigkeit
  • Nachweis der gewerbsmäßigen Führung eines Verlages

Ihre Aufnahmenunterlagen

Je nach Bundesland, in dem sich Ihr Verlag befindet, füllen Sie bitte den unten verlinkten Aufnahmeantrag aus und senden ihn an uns zurück. Die Adresse finden Sie unten links auf dieser Seite sowie in der Datei. Außerdem benötigen wir Ihre Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung.

 


Bundesland:


Ihre Antragsformulare:

Baden-WürttembergAntragsformular (PDF, 201 KB)
Bayern
Antragsformular (PDF, 281 KB)
Berlin-BrandenburgAntragsformular (PDF, 201 KB)
Hessen
Antragsformular (PDF, 266 KB)
Niedersachsen-Bremen
Antragsformular (PDF, 207 KB)
Region Norddeutschland (Hamburg, Schleswig-
Holstein, Mecklenburg-Vorpommern)
Antragsformular (PDF, 206 KB)
Nordrhein-Westfalen
Antragsformular (PDF, 258 KB)
Rheinland-PfalzAntragsformular (PDF, 239 KB)
Saarland
Antragsformular (PDF, 238 KB)
Sachsen, Sachsen-Anhalt und ThüringenAntragsformular (PDF, 203 KB)

Ermitteln Sie hier Ihren persönlichen Jahresbeitrag

* siehe § 2 und § 3 Abs. 2 der Beitragsordnung

  • Dieser Beitrag ist jährlich oder quartalsweise zu entrichten.
  • Der Beitragsrechner berücksichtigt keinen Nachlass von Unternehmen, die am Konzernwahlrecht teilnehmen.
  • Es wird der volle Jahresbeitrag errechnet. Unternehmen, die unterjährig eintreten, erhalten eine anteilige Beitragsrechnung nach Monaten.
  • Es werden ausschließlich Bundes- und Landesverbandsbeiträge errechnet, etwaige Tarif- AGV- oder Sozialwerksbeiträge bleiben unberücksichtigt und können je nach Landesverband zusätzlich anfallen.
  • Individuelle Auskünfte beantwortet Ihnen gerne der jeweilige Landesverband bzw. die Abteilung Mitglieder.
Landesverband wählen
LandkarteBaden-WürttembergBayernBerlin-BrandenburgHessen, Rheinland-Pfalz, SaarlandNorddeutschlandNiedersachsen-BremenSachsen, Sachsen-Anhalt, ThueringenBundesverbandBundesverbandRegionalgeschäftsstelle NRW

Grundlagen für eine Aufnahme in den Börsenverein

Die Aufnahmekriterien, die Aufnahmeordnung und die Satzungen des Börsenvereins können Sie hier ansehen oder herunterladen.

Mitglied werden

Wenn Sie an weiteren Infor-
mationen interessiert sind, füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus.

Wir beraten Sie jederzeit gerne, unsere Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Kontaktbox unten links auf dieser Seite.

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