Aufnahmeunterlagen für Sortimenter und Antiquariate
Das Wichtigste auf einen Blick
Für eine Aufnahme in den Börsenverein des Deutschen Buchhandels müssen Buchhandlungen folgende Kriterien erfüllen:
- Nachweis über das Vorhandensein eines Ladenlokals mit den üblichen Öffnungszeiten
- Nachweis des Vorhandenseins bibliographischer Hilfsmittel
- Führung der Buchhandlung im Hauptgewerbe nach kaufmännischen Gesichtspunkten und Gewährleistung fachlicher Beratung
Für Antiquariate gilt Folgendes:
- Die Mitgliedschaft kann von Laden-, Versand- und reinen Internetantiquariaten sowie von Buch- und Grafikauktionshäusern erworben werden.
- Zu den Aufnahmekriterien zählen Führung des Antiquariats im Hauptgewerbe, Gestaltung der Homepage gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Gewährleistung fachlicher Beratung.
Ihre Aufnahmeunterlagen
Je nach Bundesland, in dem sich Ihre Buchhandlung oder Ihr Antiquariat befindet, füllen Sie bitte den unten verlinkten Aufnahmeantrag aus und senden ihn an uns zurück. Die Adresse finden Sie unten links auf dieser Seite sowie in der Datei. Außerdem benötigen wir Ihre Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung.
Bundesland: | Ihre Antragsformulare: |
| Baden-Württemberg | Antragsformular (PDF, 241 KB) |
| Bayern | Antragsformular (PDF, 283 KB) |
| Berlin-Brandenburg | Antragsformular (PDF, 204 KB) |
| Hessen | Antragsformular (PDF, 264 KB) |
| Niedersachsen-Bremen | Antragsformular (PDF, 240 KB) |
| Region Norddeutschland (Hamburg, Schleswig- Holstein, Mecklenburg-Vorpommern) | Antragsformular (PDF, 198 KB) |
| Nordrhein-Westfalen | Antragsformular (PDF, 255 KB) |
| Rheinland-Pfalz | Antragsformular (PDF, 236 KB) |
| Saarland | Antragsformular (PDF, 235 KB) |
| Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen | Antragsformular (PDF, 195 KB) |
Ermitteln Sie hier Ihren persönlichen Jahresbeitrag:
Ermitteln Sie hier Ihren persönlichen Jahresbeitrag
- Dieser Beitrag ist jährlich oder quartalsweise zu entrichten.
- Der Beitragsrechner berücksichtigt keinen Nachlass von Unternehmen, die am Konzernwahlrecht teilnehmen.
- Es wird der volle Jahresbeitrag errechnet. Unternehmen, die unterjährig eintreten, erhalten eine anteilige Beitragsrechnung nach Monaten.
- Es werden ausschließlich Bundes- und Landesverbandsbeiträge errechnet, etwaige Tarif- AGV- oder Sozialwerksbeiträge bleiben unberücksichtigt und können je nach Landesverband zusätzlich anfallen.
- Individuelle Auskünfte beantwortet Ihnen gerne der jeweilige Landesverband bzw. die Abteilung Mitglieder.
Grundlagen für eine Aufnahme in den Börsenverein
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mationen interessiert sind, füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus.
Wir beraten Sie jederzeit gerne, unsere Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Kontaktbox unten links auf dieser Seite.
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