Aufnahmeunterlagen für Sortimenter und Antiquariate

Das Wichtigste auf einen Blick

Für eine Aufnahme in den Börsenverein des Deutschen Buchhandels müssen Buchhandlungen folgende Kriterien erfüllen:

  • Nachweis über das Vorhandensein eines Ladenlokals mit den üblichen Öffnungszeiten
  • Nachweis des Vorhandenseins bibliographischer Hilfsmittel
  • Führung der Buchhandlung im Hauptgewerbe nach kaufmännischen Gesichtspunkten und Gewährleistung fachlicher Beratung

Für Antiquariate gilt Folgendes:

  • Die Mitgliedschaft kann von Laden-, Versand- und reinen Internetantiquariaten sowie von Buch- und Grafikauktionshäusern erworben werden.
  • Zu den Aufnahmekriterien zählen Führung des Antiquariats im Hauptgewerbe, Gestaltung der Homepage gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Gewährleistung fachlicher Beratung.

Ihre Aufnahmeunterlagen

Je nach Bundesland, in dem sich Ihre Buchhandlung oder Ihr Antiquariat befindet, füllen Sie bitte den unten verlinkten Aufnahmeantrag aus und senden ihn an uns zurück. Die Adresse finden Sie unten links auf dieser Seite sowie in der Datei. Außerdem benötigen wir Ihre Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung.


Bundesland:


Ihre Antragsformulare:

Baden-WürttembergAntragsformular (PDF, 241 KB)
Bayern
Antragsformular (PDF, 283 KB)
Berlin-BrandenburgAntragsformular (PDF, 204 KB)
Hessen
Antragsformular (PDF, 264 KB)
Niedersachsen-Bremen
Antragsformular (PDF, 240 KB)
Region Norddeutschland (Hamburg, Schleswig-
Holstein, Mecklenburg-Vorpommern)
Antragsformular (PDF, 198 KB)
Nordrhein-Westfalen
Antragsformular (PDF, 255 KB)
Rheinland-PfalzAntragsformular (PDF, 236 KB)
Saarland
Antragsformular (PDF, 235 KB)
Sachsen, Sachsen-Anhalt und ThüringenAntragsformular (PDF, 195 KB)

 

Ermitteln Sie hier Ihren persönlichen Jahresbeitrag:

Ermitteln Sie hier Ihren persönlichen Jahresbeitrag

* siehe § 2 und § 3 Abs. 2 der Beitragsordnung

  • Dieser Beitrag ist jährlich oder quartalsweise zu entrichten.
  • Der Beitragsrechner berücksichtigt keinen Nachlass von Unternehmen, die am Konzernwahlrecht teilnehmen.
  • Es wird der volle Jahresbeitrag errechnet. Unternehmen, die unterjährig eintreten, erhalten eine anteilige Beitragsrechnung nach Monaten.
  • Es werden ausschließlich Bundes- und Landesverbandsbeiträge errechnet, etwaige Tarif- AGV- oder Sozialwerksbeiträge bleiben unberücksichtigt und können je nach Landesverband zusätzlich anfallen.
  • Individuelle Auskünfte beantwortet Ihnen gerne der jeweilige Landesverband bzw. die Abteilung Mitglieder.
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LandkarteBaden-WürttembergBayernBerlin-BrandenburgHessen, Rheinland-Pfalz, SaarlandNorddeutschlandNiedersachsen-BremenSachsen, Sachsen-Anhalt, ThueringenBundesverbandBundesverbandRegionalgeschäftsstelle NRW

Grundlagen für eine Aufnahme in den Börsenverein

Die Aufnahmekriterien, die Aufnahmeordnung und die Satzungen des Börsenvereins können Sie hier ansehen oder herunterladen.

Mitglied werden

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mationen interessiert sind, füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus.

Wir beraten Sie jederzeit gerne, unsere Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Kontaktbox unten links auf dieser Seite.

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