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Antrag zur Übersetzungsförderung

Bewerbungen um den Preis der Übersetzungsförderung werden von deutschen Verlagen entgegengenommen, die nicht Mitglied im Börsenverein des Deutschen Buchhandels sein müssen.

Anmeldeschluss ist der 31. Juli 2010.

Antragsteller füllen das Online-Formular vollständig aus. Zusätzlich muss ein (mit der elektronischen Version übereinstimmender!) Papierausdruck des Antrags (nicht geheftet oder gebunden) vorgelegt werden. Dieser Papierausdruck ist im Original zu unterschreiben.

Felder, die mit einem * gekennzeichnet sind, müssen ausgefüllt werden.



Antragsteller:


Deutsches Originalwerk:


Lizenzausgabe:


Übersetzungskosten:


Begründung des Antrags mit Angaben:

Anmeldeschluss ist der 31. Juli 2010.

Das ausgefüllte Antragsformular sowie folgende Unterlagen elektronisch per PDF oder WinWord an geisteswissenschaften-international@boev.de oder in Papierform (nicht geheftet oder gebunden)

  • Papierausdruck des Antrags mit Originalunterschrift
  • Angaben zum Autor (Kurzvita, ggf. bisherige Veröffentlichungen)
  • bereits vorliegende Rezensionen und Fachgutachten
  • möglichst (Options-)Lizenzvertrag
  • Ggf. Übersetzervertrag des Lizenznehmers
  • fünf Exemplare des Titels

sind ebenfalls bis zum 31. Juli 2010 zu senden an:

Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
Geisteswissenschaften International
Großer Hirschgraben 17-21
60311 Frankfurt am Main





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