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Kulturflatrate



Die Content- oder Kulturflatrate ist ein Bezahlmodell, nach welchem urheberrechtlich geschützte kreative Inhalte wie Bücher, Musikstücke oder Filme durch eine monatlich entrichtete pauschale Gebühr in unbeschränktem Umfang im Internet heruntergeladen, genutzt und getauscht werden dürfen. Ziel der Kulturflatrate ist es, den illegalen Download und Tausch geistigen Eigentums zu legalisieren: Die Flatrate schafft durch die vorangestellte pauschale Vergütungsgebühr eine Rechtsgrundlage die Praxis, geschützte Inhalte unbegrenzt herunterzuladen, zu tauschen und zu nutzen. Die Gebühren sollen an zentraler Stelle gesammelt und an die Urheber der Werke weitergegeben werden. Noch unklar sind bei allen Modellen die Art und der Schlüssel der Verteilung (vorgeschlagen wurde u.a. das GEZ Modell).     

Position des Börsenvereins:

Eine Kulturflatrate kommt für den Börsenverein als Alternative zur Durchsetzung des bestehenden Urheberrechts nicht in Frage: 

  • Die Kulturflatrate verwandelt privates geistiges Eigentum in ein öffentliches Gut: Ist die Flatrate eingeführt, entscheidet nicht mehr der Urheber, wie und in welchem Umfang sein Werk genutzt werden darf, sondern eine übergeordnete Verwertungsgesellschaft ohne Legitimation. Faktisch bedeutet das eine Abkehr vom bestehenden Urheberrecht, vor welcher der Börsenverein aufs Schärfste warnt.
  • Eine pauschale Gebühr für die Nutzung aller kreativen Inhalte führt dazu, dass Werke nicht mehr entsprechend der erbrachten geistigen Leistung vergütet werden. Leistung wird nach dem Prinzip der Flatrate deshalb nicht angemessen vergütet. Der Börsenverein tritt hingegen für ein System ein, das Preis und Leistung aneinander koppelt.
  • Ist die Kulturflatrate eingeführt, werden private Zusatz- und Premiumangebote, die weiterhin kostenpflichtig sind, wahrscheinlich nicht mehr genutzt. Damit geht Verlagen, Künstlern und Buchhändlern der Anreiz verloren, in kostspielige Angebote zu investieren. Die Kulturflatrate verengt deshalb die Vielfalt der verlegerischen Leistungen und der verlegten Inhalte und widerspricht dem Ziel des Börsenvereins, die kulturelle Vielfalt zu fördern.
  • Für die Einführung einer Kulturflatrate müsste eine zentrale Verwertungsgesellschaft eingerichtet werden, die die gesamte Kreativwirtschaft umspannt. Auf die Fragen, wer diese Institution bilden könnte, wie sie die Gebühren transparent einziehen und gerecht weiterverteilen kann, gibt es derzeit keine vernünftigen Antworten. Zudem gibt es keinen Konsens über die Höhe der Gebühr und den Umfang des Angebots.



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Info

Newsletter Urheberrecht

Mitglieder des Börsenvereins können den Newsletter zum Urheberrecht hier bestellen: rechtsabteilung@boev.de

Broschüre "Rechtsverstöße im Internet"

Ein stärkeres Engagement für mehr Rechtssicherheit im Internet fordern der Bundesverband der Dienst­leistungs­wirtschaft (BDWi) und 12 weitere Verbände. Auch der Börsenverein hat sich an der gemeinsamen Publikation "Rechtsverstöße im Internet – Bedrohung für Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft" beteiligt. 

Download:

Broschüre "Rechtsverstöße im Internet" (PDF, 608 KB)

 

Die Rechtsabteilung

Ihre Ansprechpartner in der Rechtabteilung des Börsenvereins finden Sie hier.