Vereinfachte Remission von Defektexemplaren

Liste der Verlage, die sich an der Vereinfachten Remission beteiligen

Die Remission von Büchern verursacht sowohl bei Verlagen als auch im Sortiment einen sehr hohen Arbeitsaufwand. Bei Defektexemplaren - also bei Exemplaren, deren Beschädigung schon im Herstellungsprozess entstanden ist - steht das Remissionsrecht außer Frage. Der Sortimenter-Ausschuss des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels hat in einer Umfrage diejenigen Verlage ermittelt, die in solchen Fällen ein stark vereinfachtes Verfahren der Remission zulassen, indem z.B. als Beleg nur das Titelblatt und/oder die defekten Bogen zur Vergütung zurückgesandt werden.

Verlage, die sich diesem Verfahren ebenfalls anschließen möchten, wenden sich bitte direkt an den Sortimenter-Ausschuss, der die Liste der beteiligten Verlage führt und versendet. Sortimenter, die diese Liste für ihre praktische Arbeit benötigen, können diese kostenlos beim Sortimenter-Ausschuss anfordern.

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