Lexikon Verlagskunde
Normseite
Eine Art Standard, der sich noch im Schreibmaschinenzeitalter im Literaturbetrieb herausgebildet hat. Eine Normseite hat einen Satzspiegel von 30 Zeilen à 60 Anschläge. Anhand dieser Hilfsgröße lässt sich der Umfang eines Manuskripts berechnen; sie ist zugleich Grundlage für die Berechnung des Honorars von Autoren, freiberuflichen Lektoren und Übersetzern. Die Normseite wurde im Rahmen des Normvertrags definiert, den der Börsenverein des Deutschen Buchhandels mit dem Verband Deutscher Schriftsteller 1992 als Empfehlung für die Vertragsgestaltung erarbeitet hat. Bei der Definition der Normseite ist berücksichtigt worden, dass auch Leerzeilen, Absätze oder Kapitelüberschriften in einem Werk sinngebend sein können. Das wiederum bedeutet, dass eine Zeile 60 Zeichen haben kann, aber nicht muss.
siehe auch: Honorar, Übersetzer, Verlagsvertrag
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