Auf dieser Seite sammeln wir aktuelle Informationen zur Situation um das Coronavirus, unter anderem zu Einschränkungen des Geschäftsbetriebs aufgrund von Ladenschließungen oder zu aktuellen Hygiene- und Sicherheitsbestimmunge. Die Seite wird laufend aktualisiert.
Am 18. März haben Bundestag und Bundesrat ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen.
Die meisten Corona-Beschränkungen fallen weg, einige Basismaßnahmen bleiben. Welche das sind und wo sie gelten, lesen Sie im Börsenblatt. Die meisten Länder wollen laut Medienberichten vorerst nicht mitziehen und die bestehenden Corona-Beschränkungen noch bis zum 2. April verlängern. Das heißt, Buchhandlungen sollten die betreffenden Länderregelungen beachten und sich vor Ort nach regionalen Maßnahmen erkundigen.
Weitere Themen in Überblick:
Die wichtigsten Informationen in Kürze: Merkblätter zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld mit einem Update sowie Informationen zum Arbeitsrecht bereitgestellt durch unseren Partner Dr. Kleeberg & Partner.
Unser Partner Buchwert stellt eine Mustervereinbarung zur Kurzarbeit zum Download bereit.
Weiterführende Links: Die Bundesagentur für Arbeit informiert zum Thema Kurzarbeit. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ein Merkblatt zu arbeitsrechtlichen Folgen einer Pandemie erstellt.
In ihrem Verhaltenskodex raten der Handelsverband Deutschland und der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft Vermieter*innen und Mieter*innen, bei Engpässen und Problemen aufeinander zuzugehen und möglichst außergerichtliche Lösungen zu finden.
Bereitgestellt durch unseren Partner Buchwert
Unser Vorteilsprogramm seitenreich bietet verschiedene Corona-Sonderaktionen an.
Mit dem Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR stellt die Bundesregierung Fördermittel in Höhe von 20 Millionen Euro zur Verfügung, um besonders kleinere Verlage und Buchhandlungen bei der Bewältigung der Corona-Krise zu unterstützen.
Als Verlag erhalten Sie die Förderung für Druck- und Produktionskosten von neu erscheinenden Büchern, E-Books, Hörbüchern und Kalendern; Buchhandlungen können Zuschüsse für die Digitalisierung Ihrer Vertriebswege beantragen.
Das Formular für den Antrag um die Teilnahme und eine Checkliste mit allen notwendigen Dokumenten finden Sie hier.
Werden Sie Mitglied im Börsenverein - neben zahlreichen Vorteilen erhalten Sie Zugriff auf exklusive Merkblätter und Downloads.