Börsenverein hält es für falsch, in den letzten Zügen eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens überstürzt und ohne Not ein so komplexes Thema wie die E-Book-Ausleihe aufzunehmen.
Erstellt am 08.04.2021
Wenige Wochen vor Ende des Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform in Deutschland hat der Bundesrat vorgeschlagen, eine mit diesem Reformprojekt in keinem Zusammenhang stehende Regelung zur E-Book-Ausleihe ins Gesetz aufzunehmen. Der Vorschlag sieht eine Zwangslizenz vor, d.h. Verlage müssten qua Gesetz Bibliotheken jedes, auch neu erschienene E-Book für den Verleih zur Verfügung stellen. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hält den Vorschlag für problematisch.
Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins:
„Wir halten es für völlig falsch, in den letzten Zügen eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens überstürzt und ohne Not ein so komplexes Thema wie die E-Book-Ausleihe aufzunehmen. In dieser kurzen Zeit ist es nicht möglich, das Thema angemessenen zu behandeln und zu prüfen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Zwangslizenz wäre ein massiver Eingriff in die Rechte der Urheber*innen und Verlage. Kommerzielle E-Book-Angebote des Buchhandels und der Verlage wären gegenüber einer so entstehenden steuersubventionierten E-Book-Flatrate schlichtweg nicht mehr wettbewerbsfähig.“
Zum Hintergrund:
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