Nach einer Zwischenevaluierung wird die Umsatzgrenze für die Buchhandlungs-Förderungen auf Umsätze von bis zu zehn Millionen Euro angehoben. Bei Verlagen werden zukünftig auch interne Produktionskosten gefördert.
Erstellt am 13.11.2020
Nach einer Zwischenevaluierung wird die Umsatzgrenze für die Buchhandlungs-Förderungen deutlich angehoben. Die bisher geltende Begrenzung auf kleinere Buchhandlungen mit einem Vorjahresumsatz von maximal zwei Millionen Euro wird auf Umsätze von bis zu zehn Millionen Euro erhöht. Damit können ab sofort auch mittelständische Buchhandlungen Anträge stellen. Zudem werden bei Verlagen zukünftig auch interne Produktionskosten gefördert. Leistungen wie Lektorat oder Korrektorat, die im Verlag erbracht werden, können auch rückwirkend bei bereits gestellten Anträgen Berücksichtigung finden. Damit wird gewährleistet, dass die Verlage die maximalen Fördersummen bei einem Buchprojekt optimal ausschöpfen können.