Die Corona-Pandemie hat die Verlagsbranche schwer getroffen. Viele Verlage haben auf die Umsatzeinbrüche reagiert, indem sie Titelproduktionen ins nächste Jahr verschoben oder gänzlich gestrichen haben. Die Bundesregierung möchte die Folgen der Krise abmildern und unterstützt Verlage im Rahmen des Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR mit einer Fördersumme von insgesamt bis zu 10 Millionen Euro. Ziel ist es, dass Verlage mit Hilfe des Förderprogramms „Druck- und Produktionskostenzuschüsse für Verlage“ auch in der aktuellen Krise neue Projekte beginnen oder gestrichene Titelproduktionen nachholen können. Neben gedruckten Büchern fördert das Programm auch die Produktion von Hörbüchern und E-Books.
▼ Antragsformular folgt unten ▼
Verlage werden bei der Herstellung neuerscheinender Bücher (gedruckte Bücher, Hörbücher, E-Books oder Kalender) unterstützt. Pro Verlag darf nur ein Antrag für die Förderung eines Buchtitels gestellt werden. Wenn es sich bei dem Verlag um ein mit einem anderen Unternehmen „verbundenes Unternehmen“ handelt, dürfen maximal zwei Anträge à einem Buchtitel für alle verbundenen Unternehmen gestellt werden. Mehr Informationen hierzu finden sich in den Fördergrundsätzen des Programms. Folgende Kosten sind förderungsfähig:
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Wichtig! Es ist eine Bestätigung erforderlich, dass die geförderte Maßnahme ohne die Fördermittel nicht, oder jedenfalls nicht zeitnah, d.h. bis zum 31.10.2021, finanziert werden könnte.
Die maximale Fördersumme pro Antrag liegt bei 7.500 Euro pro Buchtitel bei „konventioneller“ Herstellung. Bei besonders umweltfreundlichen/nachhaltigen Druck- oder Produktionsverfahren erhöht sich die mögliche Fördersumme: Bei Hörbüchern liegt sie dann bei max. 8.500 Euro, bei gedruckten Büchern bei max. 10.000 Euro. Die maximale Fördersumme für E-Books beträgt 7.500 Euro, Nachhaltigkeitsaspekte können hier keine Berücksichtigung finden. Die Mindestförderhöhe pro Buchtitel beträgt 2.500 Euro.
Der erforderliche Eigenanteil der antragstellenden Verlage liegt bei 30 Prozent. Diese Eigenleistung kann nicht durch zweckgebundene Zuwendungen staatlicher Dritter erbracht werden.
Alle Buchverlage mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland können sich um die Förderung bewerben, vorausgesetzt, sie sind nicht überwiegend öffentlich finanziert oder rechtlich, tatsächlich oder wirtschaftlich von anderen Institutionen abhängig. Voraussetzung ist auch, dass im Verlag in den letzten zwei Jahren pro Jahr mindestens drei Titel verschiedener Autoren publiziert wurden. Darüber hinaus muss der Verlag versichern, dass eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleistet ist und alle projektbezogenen Ausgaben nachgewiesen werden können. Der Verlag darf zum 31.12.2019 kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gewesen sein. Nicht förderfähig sind Verlage, deren Programm ausschließlich Periodika, Lexika, Registerproduktionen (Adressbücher, Formularbücher etc.), Werbekataloge, Plakate, Land-, Post- und andere Karten
persönliche Publikationen des Verlegers (reine Selbstverlage) umfasst.
Um förderbar zu sein, darf das entsprechende Buch bisher noch nicht gedruckt/produziert worden und es dürfen für seine Herstellung noch keine unwiderruflichen rechtlichen Verpflichtungen eingegangen worden sein. Darüber hinaus darf es keine jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen oder strafbaren Inhalte enthalten. Voraussetzung ist auch, dass für die Realisierung des Projektes (neben den Eigenmitteln und der beantragten Bundesförderung) keine Drittmittel zur Verfügung stehen.
Bitte halten Sie folgende Dokumente zum Upload bereit:
Unsicherheiten beim Ausfüllen? Hier finden Sie einen Musterantrag als „Wegweiser“.
Nutzen Sie gerne auch unsere Beratungstermine in kleinen Gruppen per Video-Übertragung!
Weitere Hilfestellung bietet: Aufzeichnung Webinar „Neustart Kultur – Verlage extra: Tipps und Tricks zur Antragsstellung“ vom 04.09.2020.
Börsenblatt: Wie Verlage und Buchhandlungen das Geld einsetzen wollen (Login erforderlich)
Börsenblatt: Kyra Dreher zur Verlängerung der Fristen
Projekt Neustart Kultur
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