Anträge auf Übersetzungsförderung müssen online gestellt werden. Das Formular ist außerdem schriftlich einzureichen.
Anträge auf Übersetzungsförderung werden von deutschen Verlagen gestellt. Anträge können nur online eingereicht werden. Antragsteller müssen nicht Mitglied im Börsenverein des deutschen Buchhandels sein.
Folgende Unterlagen sind Bestandteil des Antrags auf Übersetzungsförderung und müssen, soweit sie nicht bereits Teil des unten stehenden Antrags sind, bis zum Ablauf der Antragsfrist in der Geschäftsstelle Geisteswissenschaften International vorliegen:
Eingereicht werden können nur Titel, die bereits erschienen sind und als fertige Publikation vorliegen. Alle Anträge sind sowohl online als auch schriftlich einzureichen.
Schriftliche Unterlagen sind im Format DIN A4, einseitig bedruckt, nicht geheftet oder geklammert vorzulegen. Eine Rücksendung der eingereichten Unterlagen und Bücher ist nicht möglich.
Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl der eingehenden Bewerbungen eine Bestätigung Ihres Antrags nicht automatisch erfolgt. Nur bei unvollständig ausgefüllten Anträgen setzen wir uns mit dem Antragsteller in Verbindung.
Felder, die mit einem * gekennzeichnet sind, müssen ausgefüllt werden.
Füllen Sie das Formular wenn möglich über den Browser Google Chrome aus, dort funktioniert es am besten.
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