Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen
Einzelmaßnahme: Digitalisierung der Vertriebswege von Buchhandlungen
Antrag auf Zuerkennung einer Bundesförderung
(FAQ)
aus dem Programm „Neustart Kultur“ der Beauftragten
der Bundesregierung für Kultur und Medien
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1. Antragsteller/in
(FAQ)
(Vollständiger Name der Buchhandlung lt. Eintrag im Handelsregister bzw.
lt. Gewerbeanmeldung)
2. Ansprechpartner/in für das Projekt
3. Angabe Bankverbindung (bitte nur geschäftliche Bankverbindung angeben)
4. Angaben zur Buchhandlung
5. Projektbeschreibung
(FAQ)
(max. 4.000 Zeichen)
Hinweise
1. Bei der Maßnahme soll auf eine möglichst umweltfreundliche und nachhaltige Umsetzung
geachtet werden,
z.B. Vermeidung von Müll/ Wiederverwendbarkeit von Materialien, Verbesserung des
ökologischen Fußabdrucks etc.
2. Die Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2022 abgerechnet sein.
6. Finanzierungsplan
Hinweise
Die Ausgabepositionen sind unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit
(FAQ)
zu ermitteln.
7. Beantragter Mittelbedarf
(FAQ)
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Betrag in Euro (netto; ohne erstattungsfähige Vorsteuer)
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a) Eigenmittel
(FAQ)
(mindestens 20 % erforderlich) *
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b) Fördermittel BKM *
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8. Sonstige Erläuterungen (max. 4.000 Zeichen)
9. Anlagen
Bitte laden Sie die folgenden Dokumente als Anhang (PDF, PNG oder JPG max. 30MB pro Datei) hoch:
-
Nachweis über die veranschlagten Kosten des Digitalisierungsvorhabens (z. B. Kostenvoranschlag, Angebote, andere Art der Preisermittlung)
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 1 Jahr) oder Gewerbeschein
- Alternativ: Gesellschaftsvertrag / Gründungsdokumente o.ä.
- Ggf. Nachweis über die Vertretungsberechtigung des Unterzeichners/ der Unterzeichnerin
(falls nicht aus den anderen Dokumenten hervorgehend)
- Nachweise über die ordnungsgemäße Geschäftsführung (z.B. Jahresabschlüsse der beiden letzten Jahre oder Bestätigung des Wirtschaftsprüfers oder Bankauskunft)
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, alle Dokumente hochzuladen, können Sie die fehlenden
Unterlagen zusammen mit Ihrem unterzeichneten Antrag postalisch einreichen.
Hinweis
Nur vollständig eingereichte Anträge gelten als formal ordnungsgemäß gestellt und werden in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs bearbeitet!
10. Erklärungen
a) Erklärungen der Antragsteller/in
b) Bereitstellung von Daten / Datenschutzinformation
Hinweis zum Datenschutz:
Ihre hier erhobenen personenbezogenen Daten (Namen, Funktionen im Unternehmen,
Gesellschafterverhältnisse, Erreichbarkeiten, Anschriften, Auszahlungsdaten) nutzen wir, der
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V., zur Prüfung der Voraussetzungen für eine
Zuerkennung einer Bundesförderung aus dem Programm „Neustart Kultur“ der Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) sowie im Falle einer positiven Entscheidung zur
Abwicklung des abzuschließenden Vertrages über die Weiterleitung von Zuwendungen.
Im Falle des Abschlusses eines Vertrages mit Ihnen übermitteln wir Ihre Daten an die
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Graurheindorfer Straße 198,
53117 Bonn. Zweck der Übermittlung an die BKM ist, der BKM und ggf. dem Bundesrechnungshof
die Prüfung der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften im Rahmen der Bewilligung von
Zuwendungen zu ermöglichen.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b DSGVO bzw. im
Falle der Datenverarbeitung durch die BKM und den Bundesrechnungshof auch Art. 6 Abs. 1 Satz
1 Buchst. c DSGVO.
Für den Fall, dass ein Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen mit Ihnen nicht
zustande kommt, löschen wir Ihre Daten drei Monate nach unserer ablehnenden Mitteilung an
Sie. Sofern ein Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen mit Ihnen abgeschlossen wird,
speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Solche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem
Handelsgesetzbuch, der Bundeshaushaltsordnung oder steuerrechtlichen Vorschriften und sehen
Fristen von bis zu zehn Jahren vor. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst.
c DSGVO.
Unsere ausführlichen Datenschutzinformationen finden Sie
hier.
Hinweis
Sie haben die Möglichkeit die ausgefüllten Informationen lokal in ihrem Browser zu speichern
und die Bearbeitung später fortzusetzen. Wichtig: Zwischengespeicherte Anträge werden
nicht
an uns übermittelt. Denken Sie daran, den Antrag später zu vollenden. Zur
Zwischenspeicherung werden Cookies verwendet. Sie funktioniert nur, wenn Sie auf demselben
Rechner mit demselben Browser weiterarbeiten. Je nach Datenschutzeinstellung Ihres Systems
kann Ihnen diese Funktion nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Wir empfehlen
daher ein vollständiges Ausfüllen in einem Arbeitsgang.