Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen
Einzelmaßnahme: Druck- und Produktionskostenzuschüsse für Verlage

Antrag auf Zuerkennung einer Bundesförderung (FAQ) aus dem Programm „Neustart Kultur“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

Felder, die mit einem * gekennzeichnet sind, müssen ausgefüllt werden.

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1. Antragsteller/in (FAQ) (Vollständiger Name des Verlags lt. Eintrag im Handelsregister bzw. lt. Gewerbeanmeldung)

Vorsteuerabzugsberechtigt

2. Ansprechpartner/in für das Projekt


3. Angabe Bankverbindung (bitte nur geschäftliche Bankverbindung angeben)


4. Angaben zum Verlag

Steht der Verlag in unmittelbarer oder mittelbarer rechtlicher, tatsächlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit (FAQ) von anderen nicht-wirtschaftlich tätigen Institutionen (z.B. Hochschulen, Parteien, religiösen Institutionen, Berufsorganisationen, Verbänden, gemeinnützigen Vereinen etc.).
Fehler:

Dieses Unternehmen ist nicht antragsberechtigt.

Gesamtanzahl der in den letzten zwei Kalenderjahren veröffentlichten Titel (mindestens drei Titel verschiedener Autoren pro Jahr in den letzten zwei Kalenderjahren sind erforderlich; bitte geben Sie für die Mindestanzahl von drei Titeln jeweils die ISBN der Titel an):
Hinweis:
Diese Angaben entfallen, wenn dies bereits Ihr zweiter Antrag auf Förderung einer Titelproduktion ist.
Ist dies Ihr erster Antrag, sind die Angaben zwingend auszufüllen.

Handelt es sich bei dem Verlag um ein mit einem anderen Unternehmen „verbundenes Unternehmen“ (FAQ) ?
Hinweis:

Es dürfen maximal zwei Anträge für insgesamt zwei Buchtitel für alle verbundenen Unternehmen gestellt werden.


5. Projektbeschreibung (FAQ) (max. 4.000 Zeichen)


6. Angabe der vorgesehenen ISBN für die Neuerscheinung


7. Nachhaltigkeit (FAQ)

Werden bei dem Druck-/ Produktionsverfahren besondere Kriterien für Umweltfreundlichkeit/ Nachhaltigkeit berücksichtigt?
Hinweis

Die maximale Fördersumme beträgt 7.500€

Geben Sie bitte an, welche der folgenden Nachhaltigkeits- und Umweltaspekte bei Ihrem Projekt zutreffend sind:
Hinweis:
  • Die Angaben müssen in Form eines Kostenvoranschlags, aus dem sich die Einhaltung der Nachhaltigkeits- und Umweltkriterien ergeben, nachgewiesen werden.
  • Die Angaben und der Nachweis über eine nachhaltige Produktionsweise ist erst ab Förderanträgen mit einer beantragten Fördersumme über 7.500 Euro erforderlich.
  • Bei E-Books können in diesem Programm keine Nachhaltigkeitsaspekte Berücksichtigung finden.
Die Produktion des Druckerzeugnisses soll als zertifizierte Cradle-to-Cradle-Produktion erfolgen.
Das Druckerzeugnis entspricht den Anforderungen des Umweltzeichens des „Blauen Engel“ für Druckerzeugnisse ( DE-UZ 195 ).
Die Druckerei/ Binderei erfüllt die folgenden vier Kriterien kumulativ:
  • Verzicht auf umwelt-, wasser- und gesundheitsgefährdende Chemikalien bei den Druckplatten
  • Verzicht auf mineralölhaltige bzw. schadstoffreiche Druckfarben
  • Verzicht auf umwelt-, wasser- und gesundheitsgefährdende Chemikalien bei den Klebe- und Bindestoffen und
  • Verzicht auf Einschweißfolien oder Verwendung nachhaltiger Alternativen
Fehler

Es muss mindestens ein Umweltaspekt zutreffen.

Hinweis
  • Pro Verlag dürfen zwei Anträge für die Förderung je eines Buchtitels gestellt werden. Wenn es sich bei dem Verlag um ein mit einem anderen Unternehmen „verbundenes Unternehmen“ handelt, dürfen maximal vier Anträge für insgesamt vier Buchtitel für alle verbundenen Unternehmen gestellt werden.
  • Bei der Maßnahme soll auf eine möglichst umweltfreundliche und nachhaltige Umsetzung geachtet werden, z.B. Vermeidung von Müll/ Wiederverwendbarkeit von Materialien, Verbesserung des ökologischen Fußabdrucks etc.
  • Die Verwendung von umweltfreundlichem Recyclingpapier (Blauer Engel DE-UZ 14 oder DE-UZ 72) oder FSC zertifiziertem Frischfaserpapier ist bei allen gedruckten Büchern obligatorisch. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen entsprechenden Nachweis (Kostenvoranschlag für den Druck) bei.
  • Die Maßnahme muss bis zum 30.11.2021 abgerechnet sein.

8. Finanzierungsplan

Hinweise

Beachten Sie bitte, welche Kosten förderfähig sind (FAQ). Die Ausgabepositionen sind darüber hinaus unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit (FAQ) zu ermitteln.


9. Beantragter Mittelbedarf (FAQ)

Bezeichnung der konkreten Ausgabeposition Betrag in Euro (netto; ohne erstattungsfähige Vorsteuer)
a) Eigenmittel (FAQ) (mindestens 30 % erforderlich) *
Berechnen Sie Ihren Eigenanteil aus den u.g. Ausgabepositionen und tragen ihn ein.
b) Fördermittel BKM *
Bitte tragen Sie hier alle Ausgabepositionen, für die Sie einen Zuschuss beantragen, ein. In der nebenstehende Spalte geben Sie die entsprechende Fördersumme an.

10. Sonstige Erläuterungen (max. 4.000 Zeichen)

11. Anlagen

Bitte laden Sie die folgenden Dokumente als Anhang (PDF, PNG oder JPG max. 30MB pro Datei) hoch:

  • Nachweis über die veranschlagten Druck- und/ oder Produktionskosten (z. B. Kostenvoranschlag, Angebote, andere Art der Preisermittlung)
  • Nachweis über die Verwendung von umweltfreundlichem Recyclingpapier (Blauer Engel DE-UZ 14 oder DE-UZ 72) oder FSC zertifiziertem Frischfaserpapier (Kostenvoranschlag für den Druck)
  • Handelsregisterauszug (nicht älter als 1 Jahr) oder Gewerbeschein (entfällt beim Zweitantrag)
  • Alternativ: Gesellschaftsvertrag / Gründungsdokumente o.ä. (entfällt beim Zweitantrag)
  • Ggf. Nachweis über die Vertretungsberechtigung des Unterzeichners/ der Unterzeichnerin (falls nicht aus den anderen Dokumenten hervorgehend) (entfällt beim Zweitantrag)
  • Nachweise über die ordnungsgemäße Geschäftsführung (z.B. Jahresabschlüsse der beiden letzten Jahre oder Bestätigung des Wirtschaftsprüfers oder Bankauskunft) (entfällt beim Zweitantrag)

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, alle Dokumente hochzuladen, können Sie die fehlenden Unterlagen zusammen mit Ihrem unterzeichneten Antrag postalisch einreichen.

Dateien mittels Klick auswählen.
(PDF, PNG oder JPG max. 30MB pro Datei, max. 20 Dateien)
Hinweis

Nur vollständig eingereichte Anträge gelten als formal ordnungsgemäß gestellt und werden in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs bearbeitet!


12. Erklärungen

a) Erklärungen der Antragsteller/in

b) Bereitstellung von Daten / Datenschutzinformation

Hinweis zum Datenschutz:

Ihre hier erhobenen personenbezogenen Daten (Namen, Funktionen im Unternehmen, Gesellschafterverhältnisse, Erreichbarkeiten, Anschriften, Auszahlungsdaten) nutzen wir, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V., zur Prüfung der Voraussetzungen für eine Zuerkennung einer Bundesförderung aus dem Programm „Neustart Kultur“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) sowie im Falle einer positiven Entscheidung zur Abwicklung des abzuschließenden Vertrages über die Weiterleitung von Zuwendungen.
Im Falle des Abschlusses eines Vertrages mit Ihnen übermitteln wir Ihre Daten an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn. Zweck der Übermittlung an die BKM ist, der BKM und ggf. dem Bundesrechnungshof die Prüfung der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften im Rahmen der Bewilligung von Zuwendungen zu ermöglichen.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b DSGVO bzw. im Falle der Datenverarbeitung durch die BKM und den Bundesrechnungshof auch Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c DSGVO.
Für den Fall, dass ein Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen mit Ihnen nicht zustande kommt, löschen wir Ihre Daten drei Monate nach unserer ablehnenden Mitteilung an Sie. Sofern ein Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen mit Ihnen abgeschlossen wird, speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Solche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Bundeshaushaltsordnung oder steuerrechtlichen Vorschriften und sehen Fristen von bis zu zehn Jahren vor. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c DSGVO. Unsere ausführlichen Datenschutzinformationen finden Sie hier.

Hinweis

Sie haben die Möglichkeit die ausgefüllten Informationen lokal in ihrem Browser zu speichern und die Bearbeitung später fortzusetzen. Wichtig: Zwischengespeicherte Anträge werden nicht an uns übermittelt. Denken Sie daran, den Antrag später zu vollenden. Zur Zwischenspeicherung werden Cookies verwendet. Sie funktioniert nur, wenn Sie auf demselben Rechner mit demselben Browser weiterarbeiten. Je nach Datenschutzeinstellung Ihres Systems kann Ihnen diese Funktion nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Wir empfehlen daher ein vollständiges Ausfüllen in einem Arbeitsgang.