Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen
Einzelmaßnahme: Druck- und Produktionskostenzuschüsse für Verlage
Antrag auf Zuerkennung einer Bundesförderung
(FAQ)
aus dem Programm „Neustart Kultur“ der
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
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1.
Antragsteller/in
(FAQ)
(Vollständiger Name des Verlags lt. Eintrag im Handelsregister bzw.
lt. Gewerbeanmeldung)
2. Ansprechpartner/in für das Projekt
3. Angabe Bankverbindung (bitte nur geschäftliche Bankverbindung angeben)
4. Angaben zum Verlag
Fehler:
Dieses Unternehmen ist nicht antragsberechtigt.
Gesamtanzahl der in den letzten zwei Kalenderjahren veröffentlichten Titel (mindestens drei Titel verschiedener
Autoren pro Jahr in den letzten zwei Kalenderjahren sind erforderlich; bitte geben Sie für die Mindestanzahl von
drei Titeln jeweils die ISBN der Titel an):
Hinweis:
Diese Angaben entfallen, wenn dies bereits Ihr zweiter Antrag auf Förderung einer Titelproduktion ist.
Ist dies Ihr erster Antrag, sind die Angaben zwingend auszufüllen.
5. Projektbeschreibung
(FAQ)
(max. 4.000 Zeichen)
6. Angabe der vorgesehenen ISBN für die Neuerscheinung
7. Nachhaltigkeit
(FAQ)
Hinweis
Die maximale Fördersumme beträgt 7.500€
Geben Sie bitte an, welche der folgenden Nachhaltigkeits- und Umweltaspekte bei Ihrem
Projekt zutreffend sind:
Hinweis:
- Die Angaben müssen in Form eines Kostenvoranschlags, aus dem sich die Einhaltung der
Nachhaltigkeits- und Umweltkriterien ergeben, nachgewiesen werden.
- Die Angaben und der Nachweis über eine nachhaltige Produktionsweise ist erst ab
Förderanträgen mit einer beantragten Fördersumme über 7.500 Euro erforderlich.
- Bei E-Books können in diesem Programm keine Nachhaltigkeitsaspekte Berücksichtigung
finden.
Fehler
Es muss mindestens ein Umweltaspekt zutreffen.
Hinweis
-
Pro Verlag dürfen zwei Anträge für die Förderung je eines Buchtitels gestellt werden. Wenn es sich bei dem Verlag um ein mit einem anderen Unternehmen „verbundenes Unternehmen“ handelt, dürfen maximal vier Anträge für insgesamt vier Buchtitel für alle verbundenen Unternehmen gestellt werden.
- Bei der Maßnahme soll auf eine möglichst umweltfreundliche und nachhaltige Umsetzung
geachtet werden, z.B. Vermeidung von Müll/ Wiederverwendbarkeit von Materialien,
Verbesserung des ökologischen Fußabdrucks etc.
- Die Verwendung von umweltfreundlichem Recyclingpapier (Blauer Engel DE-UZ 14 oder DE-UZ 72)
oder FSC zertifiziertem Frischfaserpapier ist bei allen gedruckten Büchern obligatorisch.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen entsprechenden Nachweis (Kostenvoranschlag für den Druck) bei.
- Die Maßnahme muss bis zum 30.11.2021 abgerechnet sein.
8. Finanzierungsplan
Hinweise
Beachten Sie bitte, welche Kosten förderfähig sind
(FAQ).
Die Ausgabepositionen sind darüber hinaus unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Wirtschaftlichkeit
(FAQ)
zu ermitteln.
9. Beantragter Mittelbedarf
(FAQ)
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Bezeichnung der konkreten Ausgabeposition
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Betrag in Euro (netto; ohne erstattungsfähige Vorsteuer)
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a) Eigenmittel
(FAQ)
(mindestens 30 % erforderlich) *
Berechnen Sie Ihren Eigenanteil aus den u.g. Ausgabepositionen und tragen ihn ein.
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b) Fördermittel BKM *
Bitte tragen Sie hier alle Ausgabepositionen, für die Sie einen Zuschuss beantragen, ein. In der nebenstehende Spalte geben Sie die entsprechende Fördersumme an.
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10. Sonstige Erläuterungen (max. 4.000 Zeichen)
11. Anlagen
Bitte laden Sie die folgenden Dokumente als Anhang (PDF, PNG oder JPG max. 30MB pro Datei) hoch:
- Nachweis über die veranschlagten Druck- und/ oder Produktionskosten (z. B.
Kostenvoranschlag, Angebote, andere Art der Preisermittlung)
-
Nachweis über die Verwendung von umweltfreundlichem Recyclingpapier (Blauer Engel DE-UZ 14 oder DE-UZ 72) oder FSC zertifiziertem Frischfaserpapier (Kostenvoranschlag für den Druck)
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 1 Jahr) oder Gewerbeschein (entfällt beim Zweitantrag)
- Alternativ: Gesellschaftsvertrag / Gründungsdokumente o.ä. (entfällt beim Zweitantrag)
- Ggf. Nachweis über die Vertretungsberechtigung des Unterzeichners/ der Unterzeichnerin
(falls nicht aus den anderen Dokumenten hervorgehend) (entfällt beim Zweitantrag)
- Nachweise über die ordnungsgemäße Geschäftsführung (z.B. Jahresabschlüsse der beiden letzten Jahre oder Bestätigung des Wirtschaftsprüfers oder Bankauskunft) (entfällt beim Zweitantrag)
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, alle Dokumente hochzuladen, können Sie die fehlenden
Unterlagen zusammen mit Ihrem unterzeichneten Antrag postalisch einreichen.
Hinweis
Nur vollständig eingereichte Anträge gelten als formal ordnungsgemäß gestellt und werden in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs bearbeitet!
12. Erklärungen
a) Erklärungen der Antragsteller/in
b) Bereitstellung von Daten / Datenschutzinformation
Hinweis zum Datenschutz:
Ihre hier erhobenen personenbezogenen Daten (Namen, Funktionen im Unternehmen,
Gesellschafterverhältnisse, Erreichbarkeiten, Anschriften, Auszahlungsdaten) nutzen wir, der
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V., zur Prüfung der Voraussetzungen für eine
Zuerkennung einer Bundesförderung aus dem Programm „Neustart Kultur“ der Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) sowie im Falle einer positiven Entscheidung zur
Abwicklung des abzuschließenden Vertrages über die Weiterleitung von Zuwendungen.
Im Falle des Abschlusses eines Vertrages mit Ihnen übermitteln wir Ihre Daten an die
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Graurheindorfer Straße 198,
53117 Bonn. Zweck der Übermittlung an die BKM ist, der BKM und ggf. dem Bundesrechnungshof
die Prüfung der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften im Rahmen der Bewilligung von
Zuwendungen zu ermöglichen.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b DSGVO bzw. im
Falle der Datenverarbeitung durch die BKM und den Bundesrechnungshof auch Art. 6 Abs. 1 Satz
1 Buchst. c DSGVO.
Für den Fall, dass ein Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen mit Ihnen nicht
zustande kommt, löschen wir Ihre Daten drei Monate nach unserer ablehnenden Mitteilung an
Sie. Sofern ein Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen mit Ihnen abgeschlossen wird,
speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Solche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem
Handelsgesetzbuch, der Bundeshaushaltsordnung oder steuerrechtlichen Vorschriften und sehen
Fristen von bis zu zehn Jahren vor. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst.
c DSGVO.
Unsere ausführlichen Datenschutzinformationen finden Sie
hier.
Hinweis
Sie haben die Möglichkeit die ausgefüllten Informationen lokal in ihrem Browser zu speichern
und die Bearbeitung später fortzusetzen. Wichtig: Zwischengespeicherte Anträge werden
nicht
an uns übermittelt. Denken Sie daran, den Antrag später zu vollenden. Zur
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Rechner mit demselben Browser weiterarbeiten. Je nach Datenschutzeinstellung Ihres Systems
kann Ihnen diese Funktion nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Wir empfehlen
daher ein vollständiges Ausfüllen in einem Arbeitsgang.