Aufnahmeantrag
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Als Börsenvereinsmitglied werden Sie auch Mitglied in einem der sechs
Landesverbände bzw. der Regionalgeschäftsstelle NRW, abhängig von dem
Bundesland, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist.
Es ist anzugeben, welcher Fachgruppe der oder die Antragsteller*in angehören
will. Nur in dieser Fachgruppe ist das Mitglied stimmberechtigt und eine
unternehmensangehörige Person wählbar. Ein Mitglied kann – gegen Sonderzuschlag
– auch mehreren Fachgruppen angehören. Ein auf dem Gebiet des herstellenden
Buchhandels tätiges Mitglied kann aber nur dann zugleich seine Mitgliedschaft in
der Fachgruppe Sortiment beantragen, wenn es auch fremde Verlagserzeugnisse an
Endabnehmer*innen verbreitet. In den buchhändlerischen Landesverbänden, die sich
mit dem Börsenverein zu einem Gesamtverein verbunden haben, ist nur die
Mitwirkung in einer Fachgruppe möglich.
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