Der Haushaltsausschuss besteht aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt werden. Die Hauptversammlung wählt zusätzlich ein Ersatzmitglied, das im Falle der Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds an dessen Stelle tritt. Die Aufgaben des Haushaltsausschusses:
Für die Überwachung von Rechnungswesen und Haushaltsführung des Vereins sind neben dem Haushaltsausschuss zwei Rechnungsprüfer*innen zuständig. Die Rechnungsprüfer*innen berichten dem Vorstand und dem Haushaltsausschuss schriftlich (Auszüge aus der Satzung, § 58, Absatz 3 und 4).
Der Haushaltsausschuss und die Rechnungsprüfer*innen werden von der Hauptversammlung gewählt. Die Amtszeit beginnt im Anschluss an die Wahl und geht über drei Jahre. Nähres regelt die Satzung und die Wahlordnung. Die nächsten regulären Wahlen werden in der Hauptvesammlung 2026 stattfinden.
In der 199. Hauptversammlung am 21. Oktober 2023 wurden für die Amtsperiode 2023 bis 2026 folgenden Mitglieder gewählt: