Bundesverband

Börsenverein unterstützt juristische Schritte gegen Aberkennungen beim Deutschen Buchhandlungspreis

Börsenverein beteiligt sich finanziell und beratend am gerichtlichen Vorgehen seiner drei Mitgliedsbuchhandlungen
Erstellt am 18.03.2026


Der Börsenverein beteiligt sich finanziell und beratend am gerichtlichen Vorgehen seiner drei Mitgliedsbuchhandlungen „The Golden Shop“ (Bremen), „Rote Straße“ (Göttingen) und „Zur schwankenden Weltkugel“ (Berlin). Diese waren Anfang März vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien nachträglich von der Liste der Preisträger des Deutschen Buchhandlungspreises gestrichen worden.

„Wir unterstützen die Buchhandlungen bei ihrem gerichtlichen Vorgehen mit dem Ziel, dass die von der Jury getroffene Auswahl Bestand hat“, sagt Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins.

In Abstimmung mit den anwaltlichen Vertretern der Buchhandlungen hat der Börsenverein zugesagt, die Hälfte des Prozesskostenrisikos in der ersten Instanz zu übernehmen. Zudem hat er Unterstützung auch für mögliche Folgeinstanzen in Aussicht gestellt. Gemeinsam mit dem von den Betroffenen initiierten Crowdfunding ist damit die Finanzierung der gerichtlichen Verfahren gesichert. Zugleich trägt der Börsenverein dazu bei, die nicht nur für die Buchbranche wichtige Rechtsfrage klären zu lassen, wie weit staatlicher Einfluss auf kulturbezogene Preisentscheidungen reichen darf und welche rechtlichen Grenzen dabei zu beachten sind.

Bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Aberkennung hatte der Börsenverein die Bedeutung der Kunst- und Meinungsfreiheit für Buchhandlungen und Gesellschaft hervorgehoben. Zugleich stellte er klar, dass Entscheidungen über Preisträger transparent erfolgen und sich vorrangig an kulturellen Kriterien orientieren müssen.

Weitere Infos des Börsenvereins zum Buchhandlungspreis hier.
 


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