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Barrierefreiheit

Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit / European Accessibilty Act (EAA) / Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) soll die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen fördern. Die Buchbranche ist einer der Adressaten des Gesetzes, das Regelungen zu E-Books, E-Readern und für den E-Commerce-Bereich enthält. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt in weiten Teilen am 28. Juni 2025 in Kraft, die Vorschriften müssen also ab diesem Zeitpunkt angewendet werden. Es ist am 20. Mai 2021 vom Bundestag verabschiedet worden und ist bereits im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Im Jahr 2022 ist zudem eine Rechtsverordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erlassen worden, die die Barrierefreiheitsanforderungen konkretisiert. 

"I was truly impressed when I listened to the blind Sabine Lohner read excerpts from my novel One Hundred Years of Blindness. It seems like magic when dialogues, descriptions, stories emerge from under her finger pads, which glide over the dots. It seems a miracle to us who can see, the speed with which she recognises the letters, assembles them into words and sentences, pronouncing them with meaningful accents, with a beautiful melody of speech. When I add to this the special atmosphere created by the darkness in the hall, perhaps the most accurate description would be that it caressed us with sound."

— Roman Rozina, Author

Das BFSG setzt die Richtlinie 2019/882 „Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit“ (EAA) vom 17.4.2019, die am 28.6.2019 in Kraft trat, um. Ziel des EAA und des BFSG ist ein größeres Angebot an barrierefreien Produkten und Dienstleistungen zu schaffen, damit Menschen mit Behinderung einen leichteren Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt erhalten.

In der Theorie gestatten die heutigen digitalen Möglichkeiten Menschen mit und ohne Behinderung, Inhalte durch entsprechende technologische Unterstützung leicht aufzunehmen. Allerdings entstehen gerade bei der Produktion digitaler Publikationen unbewusst Hürden, die auch Benutzer*innen ohne vermeintliche Beeinträchtigung situativ behindern. Die im BFSG adressierten Unternehmen stehen vor der Aufgabe, die dort und in der entsprechenden Rechtsverordnung genannten Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen. Sie erhalten dadurch aber auch die Möglichkeit, weite Teile der Gesellschaft mit ihren Leistungen zu erreichen. Seit Dezember 2020 arbeitet im Börsenverein eine Taskforce Barrierefreiheit, die die Branche bei den Umstellungsprozessen auf dem Gebiet der digitalen Barrierefreiheit  unterstützt und einen entsprechenden Informations- und Wissenspool aufgebaut hat.

Webinare und Leitfäden für barrierefreies Publizieren der Taskforce