Verlagsrecht
Verlagsgesetz von 1901
Die wichtigste gesetzliche Regelung im Bereich des Verlagsrechts ist das aus dem Jahre 1901 stammende Verlagsgesetz, dessen Vorschriften allerdings weitgehend durch abweichende vertragliche Regelungen ersetzt werden können.
Normvertrag
Große Bedeutung hat insbesondere der – inzwischen überalterte – Normvertrag für den Abschluss von Verlagsverträgen erlangt, der zwischen den Interessenverbänden der Autoren und Verlage ausgehandelt worden ist. Die meisten in der Praxis verwandten Verlagsverträge lehnen sich in mehr oder weniger großem Umfang an den Normvertrag an. Dies gilt auch für die Musterverträge, die Mitgliedsverlage des Börsenvereins in der Rechtsabteilung abrufen können.
Bestell- oder Werkverträge
Im Wissenschaftsbereich werden an Stelle von Verlagsverträgen häufig Bestell- oder Werkverträge geschlossen. Diese sehen, anders als Verlagsverträge, in aller Regel keine Publikationspflicht des Verlages vor. Die sogenannten Vereinbarungen über Vertragsnormen bei wissenschaftlichen Verlagswerken können in diesem Zusammenhang als Grundlage dienen.
Musterverträge
Die Rechtsabteilung des Börsenvereins bietet Muster der verschiedensten Verlagsverträge an. Sie werden als Volltextdateien versendet und können somit leicht an die individuellen Bedürfnisse von Verlagen angepasst werden. Dieses Angebot steht allerdings nur Mitgliedsverlagen offen.
Dokumente zum Download:
Eine Übersicht aller Musterverträge finden Sie hier:

