Internetpiraterie
Als Internetpiraterie wird die unerlaubte Verwertung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken wie Büchern, Filmen oder Musik bezeichnet. Dazu gehört auch der illegale Download von Audiodateien oder E-Books in Tauschbörsen oder durch so genannte One-Click-Hoster.
Der Börsenverein engagiert sich durch Lobbyarbeit und Musterverfahren gegen Internetpiraterie. Denn illegales Downloaden fügt Verlagen und Buchhandlungen einen großen wirtschaftlichen Schaden zu.
Nicht selten ist die legale Nutzung von E-Books und Hörbüchern im Vergleich zur illegalen Nutzung verschwindend gering. Wenn aber aufwendige Hörbuchproduktionen und digitale Bücher nicht mehr durch den Verkauf finanziert werden können, ist die wirtschaftliche Existenz der buchhändlerischen Unternehmen bedroht. Und damit auch die kulturelle Vielfalt in Deutschland.
Was ist eine Tauschbörse?
Die Bezeichnung „Tauschbörse“ ist irreführend, da die Werke nicht getauscht, sondern vervielfältigt werden. Eine Tauschbörse ist eine Internetplattform, bei der eine Vielzahl von Interessenten zum gegenseitigen Anbieten und Herunterladen von Dateien wie E-Books oder Hörbüchern zusammengeschaltet sind. Meist sind die in Tauschbörsen zirkulierenden Dateien urheberrechtlich geschützte Werke, der „Tausch“ dieser Werke ist illegal.
Beispiele für Tauschbörsen sind die Plattformen „eDonkey“, „Gnutella“, „BitTorrent“, „eMule“ und „BearShare“. Aufgrund des Auskunftsanspruches im Urheberrechtsgesetz (§ 101 Abs. 9 UrhG) können Rechteinhaber den Namen und die Adresse der Urheberrechtsverletzer vom zuständigen Provider verlangen und so die ungenehmigte Nutzung ihrer Rechte unterbinden. Dafür ist allerdings eine richterliche Anordnung erforderlich.
Was ist ein One-Click-Hoster?
Ein One-Click-Hoster (auch Sharehoster oder Filehoster genannt) ist eine Internetplattform, die Speicherplatz zur Verfügung stellt. Dieser Speicherplatz wird von den Nutzern meistens dazu genutzt, urheberrechtlich geschützte Inhalte abzulegen und den Link, den man zum Download benötigt, auf öffentlichen Internetseiten zu publizieren.
Die Geschäftsmodelle sind so ausgerichtet, dass der Upload von Dateien kostenlos möglich ist, während der Download kostenpflichtig ist, wenn man eine Datei schnell herunterladen möchte und / oder gleich mehrere Dateien haben will. Damit ermöglichen, fördern und vereinfachen viele One-Click-Hoster die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten – und verdienen daran.
Musterverfahren gegen den größten One-Click-Hoster Rapidshare
Der Börsenverein unterstützt ein Musterverfahren zweier Verlage gegen Rapidshare. Erste Ergebnisse:
- Im Februar 2010 wurde Rapidshare per Einstweiliger Verfügung untersagt, zwölf Buchtitel dieser Verlage öffentlich zugänglich zu machen. Rapidshare muss nun einen erneuten Upload dieser Titel verhindern. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann mit einem Ordnungsgeld geahndet werden. Dem ersten Antrag auf Erlass eines Ordnungsgeldes hat das Landgericht Hamburg bereits stattgegeben. Nähere Informationen finden Sie hier.
- Im Januar 2011 ist das Urteil im Hauptsacheverfahren gefallen: Das Landgericht Hamburg hat Rapidshare dazu verurteilt, es zu unterlassen, widerrechtlich online gestellte Titel der klagenden Verlage öffentlich zugänglich zu machen. Das Gericht bejahte ausdrücklich den Unterlassungsanspruch der Verlage und droht Rapidshare bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld an, das im Einzelfall bis zu 250.000 Euro betragen kann. Die Kosten des Verfahrens wurden Rapidshare auferlegt.
- Mit Blick auf ähnlich gelagerte Entscheidungen deutscher Oberlandesgerichte erwartet der Börsenverein, dass der Bundesgerichtshof in absehbarer Zeit ein Grundsatzurteil zu den Prüfpflichten des Filehosters fällen wird.
Gefahr für die kulturelle Vielfalt
Ein stärkeres Engagement für mehr Rechtssicherheit im Internet fordern der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) und 12 weitere Verbände. Auch der Börsenverein hat sich an der gemeinsamen Publikation "Rechtsverstöße im Internet – Bedrohung für Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft" beteiligt, die wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen: Broschüre "Rechtsverstöße im Internet" (PDF, 608 KB)
Broschüre "Rechtsverstöße im Internet"
Ein stärkeres Engagement für mehr Rechtssicherheit im Internet fordern der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) und 12 weitere Verbände. Auch der Börsenverein hat sich an der gemeinsamen Publikation "Rechtsverstöße im Internet – Bedrohung für Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft" beteiligt.
Download:
Broschüre "Rechtsverstöße im Internet" (PDF, 608 KB)
Rechtsreferendar/innen gesucht
Die Rechtsabteilung des Börsenvereins stellt Referendare für die Anwalts- oder Wahlpflichtstation ein, die Interesse an der Buchbranche haben und idealerweise Vorkenntnisse im Urheber- und Medienrecht bzw. im Gewerblichen Rechtsschutz haben. Bewerbungen bitte per E-Mail an Frau Barwick (barwick@boev.de).
Jobbörse
Praktikum, Cornelsen Verlag, Berlin
Berlin-Brandenburg
Anzeigendisponenten/in, Carl Hanser Verlag, München
Bayern
Volontariat, Cornelsen Verlag, Berlin
Berlin-Brandenburg

