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Titelschutz

Buchtitel sind markenrechtlich geschützt, wenn sie neu sind und eine eigene Kennzeichnungskraft besitzen. Rechtsgrundlage ist das Markengesetz (§§ 5, 15 MarkenG).

Wie schützt man Titel?

Titelschutz entsteht automatisch mit der Ingebrauchnahme eines Titels als "besonderer", das heißt hinreichend unterscheidungskräftiger namensmäßiger Bezeichnung eines Werkes oder durch die Schaltung einer sogenannten Titelschutzanzeige. Die Schaltung dieser Anzeige ist möglich im "Börsenblatt" - Wochenmagazin für den deutschen Buchhandel". Ein Behörde oder eine andere Einrichtung, die für die Anmeldung von Titelschutz zuständig wäre, existiert nicht.

Sorgfältige Prüfung von Titeln

"Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“: Dieses Prinzip kommt auch im Bereich des Titelschutzes zum Tragen. Das stärkere - weil prioritätsältere - Recht steht also immer demjenigen zu, der einen Titel zuerst benutzt. Um Titelschutzverletzungen zu vermeiden, sollten Verlage vor Verwendung einer kennzeichnungsfähigen Bezeichnung sorgfältig prüfen, ob der in Aussicht genommene Titel nicht bereits belegt ist. Hier bietet sich zunächst eine Überprüfung anhand des "Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB)" an. Weitergehende Recherchen - wie beispielsweise über Internet-Suchmaschinen - sind empfehlenswert.

Informationen im Überblick

Alle grundlegenden Informationen zum Titelschutz sind in einem "Merkblatt zu Titelschutzfragen" (April 2002) der Rechtsabteilung verarbeitet, das aus dem Netz herunter geladen werden kann.

Merkblatt zum Download:

Die einschlägigen Bestimmungen zum Recht des Titelschutzes können sich Mitglieder des Börsenvereins als Merkblatt im Downloadbereich herunterladen. Nutzer von "Mein Börsenverein" finden das Dokument direkt hier: Download (PDF)



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Fragen zum Titelschutz

Die Rechtsabteilung berät ihre Mitglieder in allen titelschutzrechtlichen Fragen. Bei Titelstreitigkeiten zwischen Mitgliedern sind die Juristen des Verbandes bemüht, zu vermitteln und mit den Beteiligten außergerichtliche Lösungen zu erarbeiten.

Download für Mitglieder: Merkblatt zu Titelschutzfragen

Seit dem 1.1.1995 ist das Recht des Titelschutzes in den §§ 5 und 15 Markengesetz geregelt. Die einschlägigen Bestimmungen zum Recht des Titelschutzes können sich Mitglieder des Börsenvereins als Merkblatt im Downloadbereich herunterladen. Nutzer von "Mein Börsenverein" finden das Dokument direkt hier: Download (PDF)

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Online-Service Titelschutz

Der BÖRSENBLATT Online-Service Titelschutz bietet Ihnen die kostenlose Recherche im Börsenblatt Archiv. Alle in den zurückliegenden sechs Monaten im BÖRSENBLATT veröffentlichten Titelschutzanzeigen sind hier leicht zu finden und als PDF zugänglich.