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Wettbewerbsrecht

Die wichtigsten wettbewerbsrechtlichen Vorschriften sind das Kartellgesetz (GWB) und das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG).

Das Kartellgesetz soll in erster Linie einen freien Wettbewerb sichern, beispielsweise indem es marktstarken Unternehmen verbietet, die Marktchancen anderer Unternehmen unbillig zu behindern. Dagegen hat das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb den Zweck, für einen fairen Wettbewerb zu sorgen und unlautere Geschäftspraktiken zu unterbinden. Unlauter sind beispielsweise Werbemaßnahmen, durch die Verbraucher in die Irre geführt werden, oder Aktivitäten, durch die der gute Ruf eines anderen Unternehmens bewusst ausgenutzt oder dessen Leistungen ausgebeutet werden.

Wettbewerbsregeln

In seinen Wettbewerbsregeln hat der Börsenverein Fallgruppen zusammen gestellt, die für den Buchhandel von besonderer Bedeutung sind, beispielsweise spezielle Formen irreführender Werbung oder Fälle des "Adressenklaus“ im Abonnementgeschäft.

Die Rechtsabteilung berät Mitglieder in allen wettbewerbsrechtlichen Fragen, wie beispielsweise bei der Ausgestaltung und Umsetzung von Werbekonzepten. In Einzelfällen mahnt die Rechtsabteilung Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab, er ist aktiv dazu legitimiert. Daneben arbeitet die Rechtsabteilung eng mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg zusammen, zu deren Mitgliedern der Börsenverein gehört.

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Die Rechtsabteilung

Ihre Ansprechpartner in der Rechtabteilung des Börsenvereins finden Sie hier.