Initiativen des Börsenvereins und der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins

Eine Übersicht der Projekt-Webseiten des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Die Verordnung sieht vor, dass u.a. Papier, Pappe und Druckerzeugnisse wie Bücher, sofern diese auf Basis von Holz hergestellt werden, ab dem 30. Dezember 2024 (große und mittlere Unternehmen) bzw. ab dem 30. Juni 2025 (kleine und Kleinstunternehmen) nur noch dann in der EU in den Verkehr gebracht oder ausgeführt werden dürfen, wenn diese nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Finden Sie hier mehr zu Entwaldungsfreien Lieferketten heraus.

Anforderungen

Bücher unterliegen folgenden Anforderungen, wenn diese in der EU in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder aus der EU ausgeführt werden:  

  • das Papier stammt von Flächen, die nach dem 31.12.2020 nicht von Entwaldung oder Waldschädigung betroffen waren
  • das Papier wurde in Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes hergestellt
  • für die Bücher liegt eine Sorgfaltspflicht vor

Verpflichtungen

Die Verordnung betrifft die gesamte Wertschöpfungskette der Buchbranche. Die jeweiligen Verpflichtungen richten sich danach, ob Sie nach der Verordnung als „Marktteilnehmer“ oder „Händler“ gelten. Außerdem ist entscheidend, ob Sie ein KMU oder ein Nicht-KMU sind.

Als „Marktteilnehmer“ gilt ein Unternehmen, das im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Bücher auf dem EU-Markt in Verkehr bringt oder diese ausführt. Als „Händler“ gilt ein Unternehmen, das im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Bücher auf dem Markt bereitstellt.

Damit einher gehen eine Reihe von Sorgfalts- und Dokumentationspflichten. Nicht-KMU-Marktteilnehmer sowie Nicht-KMU-Händler müssen in der Regel umfassende Informationen sammeln, wie etwa zu den Lieferanten und den geografischen Koordinaten, die die Herkunft der Rohstoffe dokumentieren (Geolokalisierung). Zusätzlich müssen Maßnahmen zur Risikobewertung sowie ggf. zur Risikominimierung vorgenommen werden. Besteht ein geringes Risiko, gilt eine vereinfachte Sorgfaltspflicht. Die EU-Kommission wird hierfür eine Klassifizierung nach niedrigem, normalem und hohem Risiko vornehmen. Die Risikostufen sollen bis zum 31. Dezember 2024 festgelegt werden. Derzeit gilt für alle Länder ein normales Risiko.

KMU-Marktteilnehmer müssen die Referenznummer der Sorgfaltserklärung ihres Papierlieferanten auf Anfrage der Kontrollbehörde vorlegen. Weiterhin gilt, dass überprüft werden muss, dass kein oder ein vernachlässigbares Risiko festgestellt wurde. KMU-Händler müssen die Informationen zu ihren Lieferanten sammeln sowie die Referenznummer der den relevanten Produkten zugeordneten Sorgfaltserklärungen speichern.

Unabhängig davon, welcher Handelsstufte der Buchbranche Sie angehören, empfiehlt es sich, den Kontakt zu ihren Lieferanten zu suchen, um die entsprechenden Informationen zu erhalten.

Aktuelle Informationen

Hier finden Sie eine ausführliche Handreichung zu den Anforderungen und Verpflichtungen der Verordnung, die laufend aktualisiert wird.

Ein Infosheet der European and International Booksellers Federation (EIBF) finden Sie hier.

Der Verordnungstext kann hier abgerufen werden.

Die Umsetzung und Durchführung der Verordnung in Deutschland erfolgt durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die Kontrolle der Sorgfaltspflichten erfolgt über ein Informationssystem, für das Unternehmen sich im November 2024 registrieren können. Die BLE erweitert ihre Website kontinuierlich mit Informationen zur Umsetzung der Verordnung. Eine deutsche Übersetzung der FAQs der Europäischen Kommission zu den wesentlichen Inhalten der Verordnung finden Sie hier. Die FAQs werden beständig aktualisiert.

Darüber hinaus organisiert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Nationales Stakeholderforum (online), um Unternehmen sowie Verbände bei der Vorbereitung für die Anwendung bis zum 30. Dezember 2024 zu unterstützen. Auf der Website besteht die Möglichkeit zur Anmeldung. Dort werden ebenfalls die Beiträge der Sitzungen bereitgestellt.

Die hier aufgeführten Informationen werden laufend aktualisiert.