Urhebervertragsrecht
Der Verband deutscher Schriftsteller in ver.di (VS) hat sich im Jahr 2005 mit Vertretern deutscher Belletristikverlage auf gemeinsame Vergütungsregeln für Autoren belletristischer Werke geeinigt. Diese sehen bestimmte Mindest- bzw. Richtwertvergütungen für den Normalfall vor. Die konkrete Vergütungshöhe bleibt aber auf dieser Basis frei verhandelbar. Noch nicht abgeschlossen sind derzeit die Verhandlungen über gemeinsame Vergütungsregeln zwischen den Belletristikverlagen und den in ver.di organisierten literarischen Übersetzern. Der Börsenverein stellt zu diesem Thema einen Download mit Fragen und Antworten zur Verfügung.
Dokumente zum Download:
Fragen und Antworten zu Vergütungsregeln für literarische Übersetzungen (PDF, 309 KB)
Urteile zum Übersetzerstreit
Verlagsvertrag (Autoren-Normvertrag)
Der wichtigste urheberrechtliche Nutzungsvertrag ist der Verlagsvertrag (Autoren-Normvertrag). Er begründet für Autoren und Verlage wechselseitige Pflichten: Der Autor muss dem Verleger das Werk zur Vervielfältigung und Verbreitung überlassen und ihm die für die jeweiligen Zwecke notwendigen Nutzungsrechte einräumen. Der Verlag seinerseits geht die Verpflichtung ein, das Werk auf eigenes wirtschaftliches Risiko zu verwerten. Spezielle Regelungen zum Verlagsvertrag finden sich im Gesetz über das Verlagsrecht, welches bereits seit 1901 in Kraft ist.
Der Börsenverein stellt seinen Mitgliedern aktuelle Musterverträge aus dem Bereich des Urhebervertragsrechts zur Verfügung:
Verlagsvertrag (Autoren-Normvertrag)
Übersetzervertrag
Bestellvertrag
Illustratorenvertrag
Taschenbuch-Lizenzvertrag
Licence Agreement

