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Urhebervertragsrecht

Das Urhebervertragsrecht regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Urheber eines Werkes und seinem Vertragspartner. Mit dem „Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstler“ wurde die entsprechenden Vorschriften der §§ 28 ff. Urheberrechtsgesetz im Jahr 2002 neu gefasst. Im Mittelpunkt dieser Reform stand der Anspruch des Urhebers auf eine angemessene Vergütung. Eine der Neuregelungen sieht vor, dass Urheber und Verwerter gemeinsame Vergütungsregeln aufstellen.

Der Verband deutscher Schriftsteller in ver.di (VS) hat sich im Jahr 2005 mit Vertretern deutscher Belletristikverlage auf gemeinsame Vergütungsregeln für Autoren belletristischer Werke geeinigt. Diese sehen bestimmte Mindest- bzw. Richtwertvergütungen für den Normalfall vor. Die konkrete Vergütungshöhe bleibt aber auf dieser Basis frei verhandelbar. Noch nicht abgeschlossen sind derzeit die Verhandlungen über gemeinsame Vergütungsregeln zwischen den Belletristikverlagen und den in ver.di organisierten literarischen Übersetzern. Der Börsenverein stellt zu diesem Thema einen Download mit Fragen und Antworten zur Verfügung.

Dokumente zum Download:

Fragen und Antworten zu Vergütungsregeln für literarische Übersetzungen (PDF, 309 KB)

Urteile zum Übersetzerstreit

Verlagsvertrag (Autoren-Normvertrag) 

Der wichtigste urheberrechtliche Nutzungsvertrag ist der Verlagsvertrag (Autoren-Normvertrag). Er begründet für Autoren und Verlage wechselseitige Pflichten: Der Autor muss dem Verleger das Werk zur Vervielfältigung und Verbreitung überlassen und ihm die für die jeweiligen Zwecke notwendigen Nutzungsrechte einräumen. Der Verlag seinerseits geht die Verpflichtung ein, das Werk auf eigenes wirtschaftliches Risiko zu verwerten. Spezielle Regelungen zum Verlagsvertrag finden sich im Gesetz über das Verlagsrecht, welches bereits seit 1901 in Kraft ist.

Der Börsenverein stellt seinen Mitgliedern aktuelle Musterverträge aus dem Bereich des Urhebervertragsrechts zur Verfügung:

Verlagsvertrag (Autoren-Normvertrag)
Übersetzervertrag
Bestellvertrag
Illustratorenvertrag
Taschenbuch-Lizenzvertrag
Licence Agreement




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Die Rechtsabteilung

Ihre Ansprechpartner in der Rechtabteilung des Börsenvereins finden Sie hier.

Verleger-Ausschuss

Der Verleger-Ausschuss ist die Interessenvertretung der Verlage im Börsenverein.

Weiterführende Informationen finden sich auf den Seiten des Verleger-Ausschusses und seinen Arbeitskreisen und Arbeitsgemeinschaften.