Projekte des Börsenvereins und der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins

Eine Übersicht weiterer Projekt-Webseiten des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

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Das BuchPrG schreibt Verlagen keine verbindlichen Mindestrabatte vor. Allerdings sind Verlage verpflichtet, die Vertriebs- und Serviceleistung des Buchhandels angemessen zu berücksichtigen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann durch die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen sanktioniert werden (§ 6 Abs. 1 i. V. mit § 9). KonditionenabspracheKonditionengestaltung