Initiativen des Börsenvereins und der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins

Eine Übersicht der Projekt-Webseiten des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

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Mitgliedsbeiträge

So setzt sich Ihr Mitgliedsbeitrag zusammen

Kleine Firmen zahlen weniger, große Unternehmen mehr: Die Mitgliedsbeiträge im Börsenverein sind nach den Netto-Vorjahresumsätzen gestaffelt. Weil es neben dem Bundesverband auch mehrere Landesverbände gibt, die in den einzelnen Regionen mit eigenen Beratungsangeboten aktiv sind, setzt sich der Mitgliedsbeitrag wie folgt zusammen:

  • einem Beitrag für den Bundesverband
  • einem Beitrag auf Landesebene, der vom jeweiligen Landesverband festgesetzt wird und damit je nach Zugehörigkeit variiert

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Testatpflicht: Fairness geht vor

Die Testatpflicht hilft uns bei der Beitragseinstufung und sorgt für ein faires Verfahren für alle Mitglieder. Unter diese Testatpflicht fallen:

  • Kapitalgesellschaften
  • Personenhandelsgesellschaften
  • Einzelunternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und eingetragene Vereine (e.V.) mit Umsätzen von mehr als 500.000 Euro im Jahr.

Diese Unternehmen werden darum gebeten, ihre Beitragseinstufung alle zwei  Jahre mit einer Bescheinigung ihres Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters vorzulegen – und zwar bis zum 30. September des laufenden Jahres. Bei einer Rückmeldung nach dem 30.09. und einer falschen Einstufung wird mit der Korrektur der Beitragsrechnung eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro erhoben.

Liegt uns die Bescheinigung nicht fristgerecht vor, stufen wir das Unternehmen im Folgejahr zwei Beitragsgruppen höher ein.

Für die kleineren Unternehmen: Beitragsprüfung mit Losverfahren

Wenn Ihr Unternehmen nicht unter die oben definierte Testatpflicht fällt, stufen Sie sich auf der Basis Ihres Vorjahresumsatzes selbst in die Beitragsstaffel ein. Für den Beitrag 2024 gilt Ihr Nettojahresumsatz 2023. Das notwendige Einstufungsformular senden Sie bitte an den Mitgliederservice.

Auch bei diesen Mitgliedern prüfen wir die Einstufung alle zwei Jahre. Die Prüfung greift bei

  • Einzelunternehmen
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
  • eingetragenen Kaufleuten (e. K.)
  • und eingetragenen Vereinen (e. V.)

mit einem Jahresumsatz bis zu 500.000 Euro.

20 Prozent dieser Mitgliedergruppe werden im Losverfahren ausgewählt und müssen bis zum 30. September des Prüfungsjahres die Richtigkeit ihrer Selbsteinstufung durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater bestätigen lassen. Alternativ kann die Umsatzsteuererklärung mit den dazugehörigen Umsatzsteuerbescheid des betreffenden Jahres oder ein Auszug aus der Gewinn- und Verlustrechnung aus dem Jahresabschluss eingereicht werden. Ergibt die Beitragsprüfung eine falsche Einstufung, wird die aktuelle Beitragsrechnung korrigiert. Bei einer Rückmeldung nach dem 30.09. und einer falschen Einstufung wird mit der Korrektur der Beitragsrechnung eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro erhoben.

Meldet sich das Mitgliedsunternehmen bis zum 30. September nicht beim Verband, wird es automatisch zwei Beitragsgruppen höher eingestuft – und in die nachfolgende Beitragsprüfung einbezogen.

Alle Informationen im Detail

Sie finden umfassende Angaben zur Ihren Mitgliedsbeiträgen und zur Beitragseinstufung in der Beitragsordnung des Gesamtvereins sowie in den Beitragsstaffeln der Landesverbände:

Sie haben noch Fragen zum Thema Mitgliedsbeiträge? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!