Initiativen des Börsenvereins und der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins

Eine Übersicht der Projekt-Webseiten des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

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Volontariat in Buchverlagen

Viele Buchverlage bieten eine betriebsbezogene Ausbildung in Form von Volontariaten an und sichern so hauseigenen, qualifizierten Nachwuchs. Studierende der geisteswissenschaftlichen Studiengänge steigen in der Regel über Volontariate in die Verlage ein. Tarifvertragliche Regelungen hierfür gibt es nicht, die Freiheit der Ausgestaltung solcher Volontariate macht aber oft Schwierigkeiten. Nachstehend finden Sie zusammengefasste Infromationen. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne jederzeit an.

Der Volontariatsvertrag

Volontariate stellen weder eindeutig ein Ausbildungs- noch ein Arbeitsverhätnis da, weswegen sie unter „andere Vertragsverhältnisse“ nach §26 BBiG fallen. Dadurch gelten für Volontariate teilweise bestimmte Regelungen aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), aber auch andere gesetzliche Regelungen, da sie in der Regel Auszubildenden gleichgestellt sind. Trotzdem ergeben sich in der Ausgestaltung von Volontariaten viele Freiheiten, die aber in den allgemeinen Bestimmungen des Arbeitsrechtes ihre Grenzen finden.

Volontär*innen fallen nach §17 BBiG nicht unter das Mindestlohngesetz. Somit sind Sie verpflichtet, Ihren Volontär*innen mindestens eine montaliche Vergütung von 620€ zu bezahlen. Wünschenswert ist natürlich dennoch eine höhere und angemessene Bezahlung für eine Vollzeitstelle. Die Probezeit muss zwischen 1 und 4 Monaten betragen. Innerhalb der Probezeit können Volontär*innen jederzeit gekündigt werden. Nach der Probzeit dürfen Volontär*innen nur außerordentlich gekündigt werden.

In der Regel dauern Volontariate 12 bis 24 Monate. Damit stellen diese einen befristeten Vertrag dar, wodurch der Volontariatsvertrag zwingend schriftlich geschlossen werden muss (Vgl. Teilzeitbefristungsgesetz).

Wichtige Gesetze, die für Sie relevant sind, finden Sie nachstehend aufgeführt:

Der Volontariatsplan

Zu Arbeitsvertrag des*r Volontär*in gehört ein individueller Volontariatsplan. Dieser wird zum Bestandteil des Vertrages von beiden Vertragspartnern erklärt. Damit ist unter anderem sichergestellt, dass die einzelnen Ausbildungsinhalte in den jeweiligen Fachabteilungen vermittelt werden, konkrete Ansprechpartner*innen benannt werden und damit verantwortlich sind. Der Volontariatsplan hält die Bereiche, in denen das Volontariat erfolgt, sowie die Dauer der Ausbildung in den einzelnen Bereichen fest. 

Gütesiegel für Volontariate

Aufgrund von teilweise in der Branche vertretenen, schlechten Rahmenbedingungen vergeben die Jungen Verlags- und Medienmenschen e.V. seit 2018 das „Gütesiegel für Volontariate“, damit junge Menschen Orientierungsmöglichkeiten bei der Auswahl ihrers Volontariatsplatzes bekommen und eine qualitativ hochwertige Ausbildung sichergestellt wird. Weitere Informationen zum Gütesiegel für Volontariate erhalten Sie hier.