Der Börsenverein ist Mitglied der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg. Die Rechtsabteilung des Verbands arbeitet eng mit den Fachleuten dort zusammen. In Einzelfällen spricht der Börsenverein aber auch selbst Abmahnungen aus, wenn Unternehmen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.
Der Börsenverein hat eigene Wettbewerbsregeln für die Branche zusammengestellt – mit Fällen, die für Verlage und Buchhandlungen von besonderer Bedeutung sind. Dazu gehören spezielle Formen irreführender Werbung oder „Adressenklau“ im Abonnementgeschäft.
Die Wettbewerbsregeln einzuhalten, sollte für Börsenvereinsmitglieder Pflicht und Ehrensache zugleich sein. Die 1986 erarbeiteten Regeln sind Ende 2006 aktualisiert worden und wurden im Mai 2011 vom Bundeskartellamt genehmigt.
Haben Sie Fragen zum Wettbewerbsrecht – beispielsweise zur Ausgestaltung und Umsetzung von Werbekonzepten? Dann berät Sie das Team der Rechtsabteilung gern (Telefon: 069 / 1306–314, E–Mail: rechtsabteilung). @boev.de