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Die wichtigsten wettbewerbsrechtlichen Vorschriften sind

  • das Kartellgesetz (GWB), das in erster Linie einen freien Wettbewerb sichern soll – beispielsweise, in dem es Unternehmen verbietet, ihre Marktmacht zu missbrauchen und Marktchancen anderer Unternehmen unbillig zu behindern.
  • das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das für einen fairen Wettbewerb sorgen und unlautere Geschäftspraktiken unterbinden soll. Unlauter sind beispielsweise Werbemaßnahmen, die den Verbraucher in die Irre führen.

Wettbewerbszentrale

Der Börsenverein ist Mitglied der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg. Die Rechtsabteilung des Verbands arbeitet eng mit den Fachleuten dort zusammen. In Einzelfällen spricht der Börsenverein aber auch selbst Abmahnungen aus, wenn Unternehmen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Wettbewerbsregeln

Der Börsenverein hat eigene Wettbewerbsregeln für die Branche zusammengestellt – mit Fällen, die für Verlage und Buchhandlungen von besonderer Bedeutung sind. Dazu gehören spezielle Formen irreführender Werbung oder „Adressenklau“ im Abonnementgeschäft.  
Die Wettbewerbsregeln einzuhalten, sollte für Börsenvereinsmitglieder Pflicht und Ehrensache zugleich sein. Die 1986 erarbeiteten Regeln sind Ende 2006 aktualisiert worden und wurden im Mai 2011 vom Bundeskartellamt genehmigt.

Wettbewerbsrechtliche Beratung

Haben Sie Fragen zum Wettbewerbsrecht – beispielsweise zur Ausgestaltung und Umsetzung von Werbekonzepten? Dann berät Sie das Team der Rechtsabteilung gern (Telefon: 069 / 1306–314, E–Mail: rechtsabteilung@boev.de).