Ihre Bewerbungsunterlagen müssen spätestens bis zum 15.01.2022 vollständig und unterschrieben vorliegen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der fristgerechte Eingang beim Börsenverein.
Wir benötigen Ihr online ausgefülltes und unterzeichnetes Bewerbungsformular. Bitte beachten Sie: Alle Nachweise bleiben bei Ihnen und müssen nicht eingereicht werden, aber bei einer möglichen Überprüfung griffbereit sein.
Das Engagement kann bspw. anhand einer Teilnahme am Buchhandlungspreis oder mithilfe von Flyern und Einladungen für kulturelle Veranstaltungen nachgewiesen werden. Darüber hinaus setzt Ihre Teilnahme am Verfahren die Abgabe einer persönlich unterzeichneten und unwiderruflichen Selbstverpflichtungserklärung voraus.
Alle Unterlagen, die Ihre Auskünfte beweisen, müssen Sie vorliegen haben, die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beläuft sich hierbei auf zehn Jahre. Sie beginnt mit Abschluss des Kalenderjahres.
Es werden drei Arten von Anerkennungsprämien nach einem objektiven Punktesystem vergeben:
- bis zu 900 Anerkennungsprämien für besondere Leistungen (8.000 Euro)
- bis zu 100 Anerkennungsprämien für herausragende Leistungen (15.000 Euro)
- bis zu 30 Anerkennungsprämien für Spitzenleistungen (25.000 Euro)
Ob und in welcher Höhe eine Buchhandlung auszeichnungswürdig ist, bestimmt sich auf Basis objektiver Kriterien, anhand derer Punkte für einzelne Maßnahmen vergeben werden.
Die Anerkennungsprämie in Höhe von 8.000 Euro für besondere Leistungen wird an 900 teilnahmeberechtigte Buchhandlungen vergeben, die im Punktesystem insgesamt 20 Punkte in mindestens zwei verschiedenen Kategorien, davon mindestens 9 Punkte in Kategorie I erzielt haben.
Die Anerkennungsprämie in Höhe von 15.000 Euro für herausragende Leistungen wird an 100 teilnahmeberechtigte Buchhandlungen vergeben, die insgesamt 45 Punkte in mindestens zwei verschiedenen Kategorien, davon mindestens 11 in Kategorie I erzielt haben.
Die Anerkennungsprämie in Höhe von 25.000 Euro für Spitzenleistungen wird an 30 teilnahmeberechtigte Buchhandlungen vergeben, die insgesamt 55 Punkte in mindestens zwei verschiedenen Kategorien, davon mindestens 15 in Kategorie I erzielt haben.
Die Punkte müssen sich mindestens über zwei Kategorien verteilen. Es ist nicht zulässig, dass beispielsweise für die 8.000 Euro-Prämie alle 20 Punkte in der ersten Kategorie erreicht werden. Natürlich gilt dies auch für die 15.000 und 25.000 Euro-Kategorien.
Kategorie I – Beitrag zum kulturellen Leben und zu kultureller Vielfalt, insbesondere in der Pandemie
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Kulturelle Eigenveranstaltungen
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1 Punkt pro Veranstaltung
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Kooperationsprojekte
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1 Punkt pro Projekt
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5 % des Sortiments bestehen aus unabhängigen Verlagen
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3 Punkte pro Kalenderjahr
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Kategorie II – Lokales/Regionales Engagement für die Branche, lokale Sichtbarkeit
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Teilnahme an der Woche der unabhängigen Buchhandlungen
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2 Punkte pro Jahr
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Teilnahme an Regionalbuchtagen
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1 Punkt pro Jahr
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Kategorie III – Engagement bei der Leseförderung
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Aktion Lesetüte
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1 Punkt pro Jahr
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Welttag des Buches
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1 Punkt pro Jahr
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Individuelle Angebote zur Leseförderung
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1 Punkt pro individuellem Angebot
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Kategorie IV – Besonderes Engagement bei der Kundenbindung
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Webshop
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5 Punkte
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Regelmäßige Nutzung von Social Media und aktive Bücherbewerbung (mindestens monatliche Aktivität)
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2 Punkte
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Regelmäßiger Kunden-Newsletter (mindestens quartalsweise)
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2 Punkte
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Thematische Dekorationen zu besonderen Anlässen
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1 Punkt für jeweils 4 Themen
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Kategorie V – Deutscher Buchhandlungspreis
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Bewerbung für den Deutschen Buchhandlungspreis
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5 Punkte pro Jahr (nur vollständige Bewerbungen zählen)
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Erreichen mehrere Buchhandlungen die gleiche Punktzahl, so erhalten die Buchhandlungen, die die höchsten Punktzahlen vorweisen können, eine Prämie der jeweiligen Kategorien, bis die Anzahl an Prämien nahezu ausgeschöpft ist. Die Prämie wird in den jeweiligen Kategorien in absteigender Reihenfolge der erreichten Punkte vergeben, bei den noch nicht berücksichtigten Buchhandlungen mit der nächsthöchsten Punktzahl entscheidet das Los in einem notariell beglaubigten Verfahren.