Initiativen des Börsenvereins und der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins

Eine Übersicht der Projekt-Webseiten des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

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Barrierefreiheit

Gesetzliche Anforderungen und Standards für Verlagsprodukte und -dienstleistungen

Informationssammlung zu E-Books und E-Book-Lesegeräten

Autor*innen:

AG Clients der Taskforce Barrierefreiheit im Börsenverein des Deutschen Buchhandels e. V.

Version: 1.0 – Februar 2023

Einleitung

Die Bundesregierung hat mit Verkündung am 22. Juli 2021 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen – kurz: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – eine gewichtige und wegweisende Vorlage für die Barrierefreiheit veröffentlicht. Die Vergegenwärtigung und Analyse relevanter Anforderungen, die dadurch auf die Unternehmen der Privatwirtschaft ab Juni 2025 zukommen werden, obliegt jedem Unternehmen selbst. Eine Arbeitsgruppe Clients der Taskforce Barrierefreiheit im Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat mit der nachfolgenden Veröffentlichung alle essentiellen und relevanten gesetzlichen Anforderungen und Standards für Verlagsprodukte und -dienstleistungen bereits gebündelt und stellt diese hier zur Verfügung. Es wird darin konkret beleuchtet, welche Produkte und Dienstleistungen genau betroffen sein werden, welche gesetzlichen Anforderungen an E-Books und E-Book-Lesegeräte sich in der zugrundeliegenden Verordnung zum BFSG verbergen und welche Richtlinien und Prüfverfahren für E-Books und E-Book-Lesegeräte zur Einhaltung der Standards für die Branche nach jetzigem Stand relevant sind. Hilfreiche Links dazu finden Sie am Ende der Veröffentlichung.

Gesetzliche Einordnung

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (EAA). Das BFSG wird durch eine Rechtsverordnung konkretisiert. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und die Rechtsverordnung enthalten Vorschriften für verschiedene Wirtschaftsbereiche, für die Buchbranche sind die Regelungen zu E-Books, E-Book-Lesegeräten und für den E-Commerce-Bereich relevant. E-Books, E-Book-Lesegeräte und Webseiten, auf denen ein Verbraucher einen Vertrag schließen kann, müssen ab 2025 barrierefrei sein.

Das BFSG unterscheidet bezüglich der Barrierefreiheitsanforderungen zwischen Dienstleistungen und Produkten. E-Books fallen unter Dienstleistungen, E-Book-Lesegeräte gehören zu den Produkten.

Ein Hersteller darf gemäß § 6 Abs. 1 BFSG ein Produkt, d.h. ein E-Book-Lesegerät, ab 28.6.2025 nur noch in Verkehr bringen, wenn

  1. das Produkt nach den Barrierefreiheitsanforderungen der Rechtsverordnung gestaltet und hergestellt wurde,
  2. eine technische Dokumentation gemäß Anlage 2 des BFSG erstellt wurde, das Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde und die Konformität des Produkts mit den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen nachgewiesen wurde,
  3. er gemäß § 18 BFSG eine EU-Konformitätserklärung ausgestellt hat und
  4. gemäß § 19 BFSG eine CE-Kennzeichnung angebracht hat.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Gemäß § 3 Abs. 1 BFSG müssen Produkte, die ein Wirtschaftsakteur auf dem Markt bereitstellt und Dienstleistungen, die er anbietet oder erbringt, barrierefrei sein. Unter Wirtschaftsakteur versteht das Gesetz gemäß § 2 Nr. 15 BFSG Hersteller, Bevollmächtigter, Einführer, Händler oder Dienstleistungserbringer. Hersteller ist „jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die ein Produkt herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet.“ Händler ist „jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft in der Lieferkette, die ein Produkt auf dem Markt bereitstellt, mit Ausnahme des Herstellers oder des Einführers.“

Produkte sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

Im Folgenden werden wichtige Vorschriften aus dem BFSG zitiert.

Was sind Dienstleistungen und Produkte laut BFSG?

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich
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§ 2 Begriffsbestimmungen
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Verordnung zum BFSG (BFSGV) über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Diese Rechtsverordnung konkretisiert die Barrierefreiheitsanforderungen für E-Book-Lesegeräte und E-Books. Die Rechtsverordnung ist unterteilt in allgemeine Anforderungen an Produkte sowie zusätzlich branchenspezifische Anforderungen an E-Book-Lesegeräte.

Im Folgenden werden wichtige Vorschriften aus der Rechtsverordnung zitiert.

§ 1 Anwendungsbereich
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§ 3 Stand der Technik
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§ 4 Anforderungen an die Bereitstellung von Informationen für Produkte
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§ 5 Anforderungen an Produktverpackungen und Anleitungen der Produkte
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§ 6 Anforderungen an Gestaltung von Benutzerschnittstelle und Funktionalität von Produkten
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§ 8 Zusätzliche branchenspezifische Anforderungen an E-Book-Lesegeräte
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§ 12 Allgemeine Anforderungen an Dienstleistungen
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§ 13 Zusätzliche Anforderungen an bestimmte Dienstleistungen
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§ 18 Zusätzliche Anforderungen an E-Books
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§ 20 Anwendung von funktionalen Leistungskriterien
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§ 21 Funktionale Leistungskriterien
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Relevante Richtlinien und Prüfverfahren für E-Books und E-Book-Lesegeräte

Allgemein

  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1
  • User Agent Accessibility Guidelines (UAAG)
  • Normen zum European Accessibility Act (EAA)

Das Mandat M/587 der EU-Kommission beauftragt die Europäischen Standardisierungsorganisationen mit der Schaffung bzw. Aktualisierung der für den EAA relevanten Normen. Dazu gehören u. a.:

  • die Aktualisierung der EN 301549 Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienste
  • die Aktualisierung der EN 17161:2019 Barrierefreiheit von Produkten, Waren und Dienstleistungen nach einem „Design für alle“-Ansatz – Erweitern des Benutzerkreises
  • die Schaffung einer harmonisierten Norm zur Festlegung von Barrierefreiheitsanforderungen an nicht digitale Produktinformationen
  • die Schaffung einer harmonisierten Norm für die Barrierefreiheit von Unterstützungsdiensten im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen

Web

  • BITV-Test

Apps

  • BITV-Test für mobile Applikationen

Software

  • BIT inklusiv BITV-Softwaretest

E-Books

  • EPUB Accessibility 1.1