Die Buchbranche kämpft mit den Folgen der Corona-Pandemie. Deshalb hat die Bundesregierung im Rahmen des Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR Fördermittel in Höhe von 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um Verlage sowie kleinere Buchhandlungen bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen. Als Verlag erhalten Sie die Förderung für Druck- und Produktionskosten von neu erscheinenden Büchern, E-Books, Hörbüchern und Kalendern; Buchhandlungen können Zuschüsse für die Digitalisierung Ihrer Vertriebswege beantragen. Alle Anträge werden nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Vergabe der Fördermittel ist nicht an eine Verbandsmitgliedschaft geknüpft.
Es können keine Anträge mehr eingereicht werden. Wir bedanken uns bei allen Antragssteller*innen für Ihr Interesse und die Teilnahme am Förderprogramm.
Seit dem 01.04.2022 dürfen wir keine Fördermittel mehr weiterleiten; wir hoffen, dass Sie Ihre Maßnahme erfolgreich umsetzen konnten!
Bis 31.12.2022 prüft das Team Neustart Kultur nun die zweckmäßige Verwendung der Fördergelder – sollten Sie Ihren Verwendungsnachweis noch nicht oder nur teilweise eingereicht haben, informieren Sie sich bitte in den FAQs über dessen Bestandteile (siehe Wegweiser für Buchhandlungen oder Wegweiser für Verlage).
Für die Einreichung haben Sie nach Abschluss Ihrer Maßnahme acht Wochen Zeit, spätestens muss uns Ihr Verwendungsnachweis bis zum 31.05.2022 vorliegen.
Sollten Sie Hilfe bei der Erstellung benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Weitere Informationen zu Sprechzeiten und anderen Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Die Schritt-für-Schritt-Anleitung durch alle Phasen des Förderprogramms und eine Checkliste mit allen notwendigen Dokumenten und unsere Kontaktdaten finden Sie auf den nachfolgenden Seiten: