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Das seit 2019 in Deutschland geltende Verpackungsgesetz wurde im Zuge einer EU-weiten Harmonisierung am 12.08.2026 durch die EU-Verpackungsverordnung PPWR abgelöst.  Begleitet wird die neue EU-Verordnung durch das nationale Verpackungsrechts-Durchführungsgesetz (VerpDG), das die notwendigen Regelungen zur Durchführung des harmonisierten EU-Rechts in Deutschland beinhaltet.  

Hinweise zur Rechtslage ab dem 12.08.2026 werden derzeit in dem oben verlinkten Merkblatt gesammelt, das Börsenvereinsmitgliedern exklusiv zur Verfügung gestellt wird.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) führt weiterhin das sog. Herstellerregister LUCID und informiert auf ihrer Webseite über das neue EU-Verpackungsrecht und die Durchführung der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Deutschland.

Darüber hinaus enthält die PPWR detaillierte Verpflichtungen für „Erzeuger“ von Verpackungen hinsichtlich von deren Beschaffenheit, im Hinblick auf Recyclingfähigkeit, Nachhaltigkeit etc.  Hierzu informiert auch u.a. die DIHK in einem Merkblatt.  

Seit dem 1. Januar 2022 gilt das bereits seit längerem angekündigte Verbot von „normalen“ Plastiktüten mit Wandstärke von 15 - 50 Mikrometer (μm). Für Sie und Ihre Kund*innen heißt das, dass Sie dann diese Kunststofftragetaschen gar nicht mehr herausgeben dürfen. Ihren Vorrat an Plastiktüten müssen Sie daher bis Ende 2021 verbrauchen. Eine weitere Aufbrauchfrist ist gesetzlich nicht vorgesehen, nachdem das Inkrafttreten des Plastiktütenverbots vom Gesetzgeber auf Druck der Handelsverbände bereits um 6 Monate nach hinten verschoben wurde. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des BMU

Verbot von Plastiktüten

Seit dem 1. Januar 2022 gilt das bereits seit längerem angekündigte Verbot von „normalen“ Plastiktüten mit Wandstärke von 15 - 50 Mikrometer (μm). Für Sie und Ihre Kund*innen heißt das, dass Sie dann diese Kunststofftragetaschen gar nicht mehr herausgeben dürfen. Ihren Vorrat an Plastiktüten müssen Sie daher bis Ende 2021 verbrauchen. Eine weitere Aufbrauchfrist ist gesetzlich nicht vorgesehen, nachdem das Inkrafttreten des Plastiktütenverbots vom Gesetzgeber auf Druck der Handelsverbände bereits um 6 Monate nach hinten verschoben wurde. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des BMU: https://www.bmuv.de/faqs/plastiktueten-verbot/