Projekte des Börsenvereins und der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins

Eine Übersicht weiterer Projekt-Webseiten des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

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Im BuchPrG ist eindeutig und abschließend festgelegt, wann und unter welchen Bedingungen Wiederverkäufer einen Nachlass auf den gebundenen Ladenpreis gewähren dürfen. Das BuchPrG sieht zwei Nachlasstatbestände vor, nämlich die Schulbuchnachlässe einerseits sowie die Nachlässe für öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken andererseits. Weitergehende Nachlässe sind nicht erlaubt.