Initiativen des Börsenvereins und der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins

Eine Übersicht der Projekt-Webseiten des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

ABC des Zwischenbuchhandels

Bekanntmachung von Ladenpreisen


Nach dem BuchPrG müssen Verlage ihre Ladenpreise in geeigneter Weise, z. B. in Gesamtverzeichnissen, in Verlagskatalogen, im VLB oder auf den Verlagsrechnungen veröffentlichen (§ 5 Abs. 1). Dasselbe gilt für sämtliche Sonderpreise, u. a. für Mengenpreise. Ladenpreisaufhebungen und Ladenpreissenkungen müssen dem Buchhandel ebenfalls in geeigneter Form bekannt gemacht werden; üblicherweise geschieht dies über die „Gelben Seiten“ des Börsenblatts. Verlage, die ihre Pflicht zur Bekanntmachung verletzen, können wegen Verstoßes gegen das BuchPrG abgemahnt werden.