ABC des Zwischenbuchhandels

Mindestrabatte


Das BuchPrG schreibt Verlagen keine verbindlichen Mindestrabatte vor. Allerdings sind Verlage verpflichtet, die Vertriebs- und Serviceleistung des Buchhandels angemessen zu berücksichtigen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann durch die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen sanktioniert werden (§ 6 Abs. 1 i. V. mit § 9). KonditionenabspracheKonditionengestaltung