Initiativen des Börsenvereins und der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins

Eine Übersicht der Projekt-Webseiten des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

ABC des Zwischenbuchhandels

Vermittlungsprovision


Verlage und Buchhändler dürfen Dritten, die gewerblich Buchkäufe vermitteln, eine Vermittlungsprovision zahlen. Bei nicht gewerblichen Vermittlern ist zu unterscheiden. Erbringt der nicht gewerbliche Vermittler eine echte Akquiseleistung, generiert er also für den Verlag oder Händler echte Neukunden, so darf dem Vermittler jedenfalls unter preisbindungsrechtlichen Gesichtspunkten eine Provision gezahlt werden. Soweit durch die Einschaltung eines „Vermittlers“ die Preisbindung umgangen werden soll, dürfen unter keinen Umständen Provisionen gewährt werden. In der Zahlung von Vermittlungsprovisionen an Nichtgewerbliche liegt dann eine indirekte Verletzung der Preisbindung. An einer Akquiseleistung fehlt es z. B. dann, wenn ein Elternteil oder ein Lehrer für eine Schulklasse im Rahmen einer Sammelbestellung den Kauf von Büchern „vermittelt“, die aufgrund eines Lehrplans ohnehin angeschafft werden müssen. In einem solchen Fall darf dem vermeintlichen Vermittler keine Provision oder sonstige Vergütung gezahlt werden. Affiliate-ProgrammeBüchertischeFördervereinePreisbindungsverletzung, indirekte