Projekte des Börsenvereins und der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins

Eine Übersicht weiterer Projekt-Webseiten des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

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Zeitungen unterfallen nicht dem Anwendungsbereich des BuchPrG. Sie können im Preis gebunden werden, jedoch besteht hierzu keine Verpflichtung (§ 15 GWB). Die Preisbindung für Zeitungen erfolgt über das Pressegrosso.