Projekte des Börsenvereins und der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins

Eine Übersicht weiterer Projekt-Webseiten des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

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Geschenke, d. h. Zuwendungen, die nicht an den Kauf eines Buches gekoppelt sind, sind preisbindungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies gilt im Prinzip auch dann, wenn Bücher verschenkt werden. Bedenken können sich in diesem Fall allenfalls aus wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten ergeben. Grundsätzlich verboten bleiben Zugaben, die an den Kauf eines Buches gekoppelt sind.