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Einigkeit im Trilog: Druckerzeugnisse kein Gegenstand der EU-Entwaldungsverordnung

Europäisches Parlament und Rat einigten sich darauf, Druckerzeugnisse wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften aus der EU-Entwaldungsvorordnung (EUDR) herauszunehmen
Erstellt am 05.12.2025


Bei den gestrigen Trilog-Verhandlungen einigten sich Europäisches Parlament und Rat darauf, Druckerzeugnisse wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften aus der EU-Entwaldungsvorordnung (EUDR) herauszunehmen. Die vorläufige Einigung muss nun von beiden Institutionen formell angenommen werden, bevor sie in Kraft treten und die derzeitige EUDR ersetzen kann.

Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins: „Es ist richtig, dass Druckerzeugnisse aus der EUDR herausgenommen werden. Sie waren bei der Entstehung der EUDR nicht im Anwendungsbereich vorgesehen und folglich wurde keine Folgenabschätzung für unsere Branche unternommen. Unser Dank für diese Korrektur gilt den Mitgliedsstaaten und den Mitgliedern des Europäischen Parlaments. Die Herausnahme steht den Zielen der EUDR keinesfalls entgehen und die Branche wird sich weiterhin aktiv für ganzheitlich nachhaltige Lieferketten einsetzen – in bewährter Zusammenarbeit mit all unseren Partnern.“

Durch die Herausnahme von Druckerzeugnissen wird die Regulierung im Sinne der Nachhaltigkeit zielgenau: Holz und Papier fallen weiterhin vollständig in den Anwendungsbereich der EUDR, sodass das Schutzniveau der Verordnung hoch bleibt. Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sind indes nicht mehr Gegenstand einer Verordnung, die primär darauf abzielt, die Herkunft von Rohstoffen zu kontrollieren, um weltweiter Entwaldung entgegenzuwirken. Mit der Entscheidung des Trilogs wurde auch die wesentliche Rolle der Buchbranche für den europäischen Informationsraum sowie für die Kultur und Demokratie Europas anerkannt. Dies schließt den wichtigen Aspekt des Zugangs zu internationalen Publikationen – nicht zuletzt im wissenschaftlichen Umfeld – ein.


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