Bundesverband

Open Access-Zweitveröffentlichungspflicht: Regelung in Baden-Württemberg ist verfassungswidrig

Börsenverein begrüßt die gestern veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts / "Wichtiges Zeichen für die Wissenschaftsfreiheit in Deutschland"
Erstellt am 29.04.2026


Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt die gestern veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Einführung einer Open Access-Zweitveröffentlichungspflicht im baden-württembergischen Landeshochschulrecht von 2014. Das Gericht stellt klar, dass dem Land Baden Württemberg für die betreffende Regelung die Gesetzgebungskompetenz fehlte. Der Börsenverein hatte bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes 2013 darauf hingewiesen, dass die gewünschte Regelung nicht auf einer tragfähigen verfassungsrechtlichen Grundlage stehe.  

„Das Urteil ist ein wichtiges Zeichen für die Wissenschaftsfreiheit in Deutschland. Die baden-württembergische Landesregierung hatte ohne Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich eine Pflicht zur Zweitveröffentlichung von Forschungsarbeiten eingeführt – und damit Wissenschaftler*innen die freie Wahl genommen, ob und wo sie ihre Forschungsergebnisse zweitveröffentlichen möchten“, sagt Prof. Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins. „Die Verfassungswidrigkeit war absehbar – umso unverständlicher ist, dass die damalige Landesregierung die inhaltliche Ungeeignetheit der Vorschrift und die fehlende Zuständigkeit nicht erkannt hat oder erkennen wollte. Diese politische Fehlentscheidung führte zu einer jahrelangen Rechtsunsicherheit zulasten der Betroffenen.“

Kritisch bewertet der Börsenverein auch die außergewöhnlich lange Dauer bis zur Entscheidung in Karlsruhe. „Dass eine verfassungswidrige Regelung über so viele Jahre fortwirken konnte, ist uns unbegreiflich“, so Christian Sprang. „Die Verfahrensdauer hat Betroffene faktisch in ihrem Recht beeinträchtigt, zeitnah Rechtsschutz zu erhalten. Ein Verfassungsgericht muss solche grundsätzlichen Fragen wesentlich schneller bearbeiten; andernfalls muss über institutionelle Reformen nachgedacht werden.“

Zum Hintergrund:
Pressemitteilung des Börsenvereins zum Sachverhalt vom 28. November 2013
 


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