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Statement zur Klage der Penguin Random House Verlagsgruppe gegen OpenAI

Penguin Random House Verlagsgruppe klagt gegen OpenAI
Erstellt am 31.03.2026


Die Penguin Random House Verlagsgruppe hat heute bekanntgegeben, dass sie beim Landgericht München Klage gegen OpenAI wegen Urheberrechtsverletzungen durch KI-Systeme eingereicht hat. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hält dies für einen wichtigen Schritt hin zur dringend nötigen Regulierung generativer KI.

Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins:

„Die Klage der Penguin Random House Verlagsgruppe gegen OpenAI zeigt: Der Konflikt um Urheberrechte im KI-Zeitalter ist längst kein Randthema mehr. Immer mehr Kreative und Rechteinhaber gehen juristisch gegen die Nutzung ihrer Werke vor. Gerade für die Buchbranche ist die Durchsetzung von Rechten oft schwierig, weil KI-Konzerne kaum offenlegen, womit sie trainieren, ohne dafür eine Lizenz zu haben. Umso wichtiger ist, dass Gerichte klären, wo unzulässige Übernahmen beginnen – auch mit Blick auf Fragen der Memorisierung. KI darf nicht auf Kosten derer wachsen, die Inhalte schaffen. Wer urheberrechtlich geschützte Werke nutzt, muss für transparente, faire und lizenzierte Lösungen sorgen.“ 

Zur Pressemitteilung der Penguin Random House Verlagsgruppe


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