Initiativen des Börsenvereins und der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins

Eine Übersicht der Projekt-Webseiten des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

ABC des Zwischenbuchhandels

Kundenbindungssystem


Unter dem Begriff Kundenbindungssystem werden verschiedene Modelle zusammengefasst, mit denen Unternehmen versuchen, ihre Kunden an sich zu binden. Das Grundprinzip ist fast immer das gleiche: Der Teilnehmer enthält mit jedem Kauf für einen bestimmten Umsatz eine bestimmte Anzahl von Punkten, die später in Geld oder in Sachprämien ausgezahlt werden. Überwiegend wird zwischen Rabatt- und Prämiensystemen unterschieden. Bei Rabattsystemen erhält der Kunde eine Anzahl von Punkten, die er später in Geld eintauschen kann, bei Bonus- und Prämiensystemen sind es Sachprämien. Dabei kann die Einlösung der Punkte jeweils vom Erreichen einer bestimmten Punktezahl oder vom Ablauf einer bestimmten Zeit abhängig gemacht werden. Denkbar ist auch eine Mischung der beiden Systeme, bei denen der Kunde zwischen Geldrabatten und Prämien wählen kann. Seit Wegfall von Rabattgesetz und Zugabeverordnung sind Kundenbindungssysteme grundsätzlich erlaubt. Eine Ausnahme gilt für den Bereich preisgebundener Produkte. In Hinblick auf das BuchPrG sind einer Teilnahme von Buchhandlungen an Kundenbindungssystemen enge Grenzen gezogen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Internet- oder um eine stationäre Buchhandlung handelt. Nach dem BuchPrG darf die Preisbindung weder direkt verletzt noch indirekt, z.B. durch die Gewährung von Zugaben, umgangen werden. Viele bereits existierende Kundenbindungsmodelle werden diesen Vorgaben nicht gerecht. Die Teilnahme von buchhändlerischen Unternehmen an einem Kundenbindungssystem ist unter den folgenden Voraussetzungen zulässig: Erstens muss das Konzept so ausgestaltet sein, dass die gesammelten Punkte ausschließlich in Sachprämien eingelöst werden können. Zweitens muss die Prämie absolut geringwertig sein oder darf – bezogen auf den getätigten Umsatz – wirtschaftlich nicht ins Gewicht fallen (vgl. § 7 Abs.4 Ziff.1) Nach der Spruchpraxis des Preisbindungstreuhänders ist die Geringwertigkeitsgrenze bei ca. 2% vom getätigten Umsatz anzusiedeln. Wer also einen Umsatz in Höhe von 100 Euro tätigt, darf eine Sachprämie im Wert von maximal 2 Euro erhalten, bei einem Umsatz von 1000 Euro liegt die Wertigkeit bei 20 Euro. Bei der Ermittlung des Sachwertes ist von dem Preis auszugehen, der für das betreffende Produkt üblicherweise gezahlt wird. Bei preisgebundenen Artikeln ist dies der gebundene Ladenpreis. Soweit der Wert der Prämie – nicht offenkundig falsch – angezeigt ist, darf der angegebene Wert zugrunde gelegt werden. Prämien dürfen weder im Rahmen des Schulbuchgeschäfts noch im Bibliotheksgeschäft ausgelobt werden –die gesetzlichen Nachlasstatbestände sind insoweit abschließend. Schließlich muss das Kundenbindungssystem den sonstigen wettbewerbsrechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Transparenzgebot, genügen. So muss z.B. jeder Teilnehmer darüber informiert sein, welche Leistung er für seine Punkte erhalten kann; umgekehrt dürfen keine Vorteile vorgetäuscht werden, die in Wirklichkeit nicht existieren. Die Teilnahme an einem Rabattsystem, bei dem die gutgeschriebenen Meilen in bar ausgezahlt oder mit anderen Käufen verrechnet werden können, ist nach dem BuchPrG unzulässig. Beispiel für eine solche Klausel: „Der Teilnehmer kann Auszahlung oder Verrechnung der xy Punkte verlangen, wenn die Karte ein Punkteguthaben von xy-Punkten aufweist.“ Viele „Citycardmodelle“, bei denen sich mehrere regionale Einzelhändler zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, basieren auf dieser Grundidee. Auch nach Inkrafttreten des BuchPrG bleibt Buchhandlungen die Teilnahme an solchen Zusammenschlüssen verwehrt, und zwar unabhängig davon, ob die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird oder nicht. Die Teilnahme an einem Mischsystem, bei dem der Teilnehmer zwischen Geldrabatt und Prämie wählen kann, ist aus den genannten preisbindungsrechtlichen Gründen ebenfalls ausgeschlossen. Stets zulässig ist die Teilnahme an einem Rabatt- oder Prämiensystem, wenn ausschließlich nicht preisgebundene Artikel in das System einbezogen werden. Bsp.: Punkte werden nur auf Titel aus dem Bereich des Modernen Antiquariats, auf Multimedia-CD-ROMs oder sonstige „Non-Books“ gutgeschrieben. Merkblatt Kundenbindungssysteme