Aktuelles

EUDR: Verlegerverbände begrüßen formelle Annahme im Europäischen Parlament

Endlich Rechtssicherheit: Druckerzeugnisse der Presse- und Buchbranche bleiben von unnötiger EUDR-Regulierung verschont – wichtiger Erfolg für Pressefreiheit und kulturelle Vielfalt
Erstellt am 17.12.2025


Die Verlegerverbände Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Medienverband der freien Presse (MVFP), der Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen (BVDA) und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßen ausdrücklich die heutige formelle Annahme der überarbeiteten EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) durch das Europäische Parlament. Mit der nun erfolgten Zustimmung beider Gesetzgeber ist die im Trilog erzielte Einigung bestätigt, nach der fertige Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Zeitschriften und Bücher ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich der Verordnung herausgenommen werden. 

Mit der heutigen Abstimmung ist ein zentraler Punkt für die Presse- und Buchbranche endgültig geklärt. Durch die Streichung von fertigen Druckerzeugnissen aus dem Anwendungsbereich erhalten Presse- und Buchverlage die dringend benötigte Rechtssicherheit und werden vor unverhältnismäßiger bürokratischer Belastung geschützt. 

„Die heutige Annahme ist ein starkes Signal für Pressefreiheit, Medienpluralismus und kulturelle Vielfalt in Europa“, erklären die Verbände. „Der Gesetzgeber hat erkannt, dass fertige Druckerzeugnisse keine Treiber von Entwaldung sind. Ihre Ausnahme ist sachlich richtig, ordnungspolitisch konsequent und für den Erhalt unserer Demokratie notwendig.“ 

Damit wird die EUDR zudem wieder in Einklang mit der ursprünglichen Zielsetzung der EU-Kommission gebracht. Bereits der erste Kommissionsvorschlag sah keine Einbeziehung fertiger Druckerzeugnisse vor. Gleichzeitig bewahrt die Ausnahme für fertige Druckprodukte den Kern der EUDR: Holz und Papier fallen weiterhin vollständig in den Anwendungsbereich der EUDR, sodass das Schutzniveau der Verordnung erhalten wird. Gleichzeitig bleibt die Presse- und Buchbranche von unnötiger Regulierung und damit verbundenem administrativen Aufwand verschont.
 


29.04.2026

Open Access-Zweitveröffentlichungspflicht: Regelung in Baden-Württemberg ist verfassungswidrig

Börsenverein begrüßt die gestern veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts / "Wichtiges Zeichen für die Wissenschaftsfreiheit in Deutschland"

27.04.2026

Statement zum geplantem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Der Entwurf für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, den pauschalen Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung für geringfügig Beschäftigte (Minijobs) anzuheben. Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenverein, übt Kritik.

17.04.2026

Wirtschaftlichkeit, Remissionen, KI: Fachausschüsse des Börsenvereins tagten im Haus des Buches

Am Mittwoch kamen die Fachausschüsse des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels zu ihrer Frühjahrstagung im Haus des Buches in Frankfurt am Main zusammen.