Bundesverband

Europäisches Parlament für Herausnahme von Druckerzeugnissen aus der EU-Entwaldungsverordnung

Europäische Parlament stimmt in Straßburg dafür, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften aus dem Anwendungsbereich der EUDR zu nehmen / Trilog-Verhandlungen im Dezember
Erstellt am 26.11.2025


Das Europäische Parlament hat heute in seiner Sitzung in Straßburg dafür gestimmt, Druckerzeugnisse wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften aus dem Anwendungsbereich der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) herauszunehmen. Diese Entscheidung ist nun Teil des Mandats, mit dem das Europäische Parlament im Dezember in die sogenannten Trilog-Verhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission geht.

„Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Verordnung in erster Linie dort ansetzt, wo Entwaldung tatsächlich stattfindet, also auf den Anbau- und Produktionsflächen. Die Einbeziehung von Druckerzeugnissen in den Anwendungsbereich der EUDR war ursprünglich im Vorschlag der Kommission nicht vorgesehen. Eine Folgenabschätzung hat somit nie stattgefunden. Wir danken allen Mitgliedern des Europäischen Parlaments, die sich mit viel Sachverständnis für unsere Belange eingesetzt haben. Nun muss die Position des Europäischen Parlaments noch im Trilog durchgesetzt werden,“ erklärt Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

Der Börsenverein betont, dass eine Streichung von Druckerzeugnissen aus dem Anwendungsbereich nicht zu einer Schwächung der Ziele der EUDR führt. Im Gegenteil: Holz- und Papier müssen weiterhin den Anforderungen der EUDR entsprechen, Bücher und Presseprodukte bleiben EUDR-konform und das übergeordnete Ziel der Verordnung – der Schutz der globalen Naturwälder – bleibt somit erhalten. Zugleich ist mit einer Herausnahme sichergestellt, dass Medienpluralismus, kulturelle Vielfalt sowie der demokratische Diskurs keinen Schaden nehmen.

Der Trilog wird im Dezember stattfinden. Der Rat der Europäischen Union hatte am 19. November sein Verhandlungsmandat verabschiedet. 
 


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