Mitgliederinformation zur EmpCo-Richtlinie der EU und ihrer nationalen Umsetzung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Stand: 20. Februar 2026
Im März 2024 ist die EU-Richtlinie 2024/825 („EmpCo-Richtlinie“) zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist ein besserer Schutz vor unlauteren Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen („Greenwashing“) sowie eine verbesserte Information der Verbraucher. Insbesondere sollen unklare, wissenschaftlich nicht belegte oder übertriebene Nachhaltigkeits- und Umweltbehauptungen unterbunden werden. Verbraucher sollen zudem leichter Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche geltend machen können.
Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen; anzuwenden sind die neuen Vorschriften ab dem 26. September 2026.
Die Bundesregierung hat hierzu im September 2025 eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angestoßen. Das Gesetz wurde Ende Januar 2026 zusammen mit einer begleitenden Entschließung verabschiedet. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, sich bei der EU-Kommission für eine Abverkaufsfrist für Produkte einzusetzen, die vor dem 27. März 2026 hergestellt wurden. In ähnlicher Weise hat sich bereits Finnland gegenüber der EU-Kommission geäußert und eine unbegrenzte Abverkaufsfrist für Produkte gefordert, die vor Inkrafttreten der Gesetzgebung hergestellt wurden. Ob und wie die EU-Kommission auf diese Forderungen von Mitgliedsstaaten reagiert, ist momentan noch unklar.
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