Statement des Börsenvereins zum Deutschen Buchhandlungspreis 2025
Die Position des Börsenvereins in Bezug auf die Anwendung des Haber-Verfahrens beim Buchhandlungspreis 2025 / Nächste Schritte
Erstellt am 04.03.2026
Statement von Börsenvereins-Vorsteher Sebastian Guggolz zur aktuellen Diskussion darüber, dass drei Buchhandlungen, die für den Deutschen Buchhandlungspreis vorgesehen waren, nachträglich aus der Liste der Ausgezeichneten gestrichen wurden:
„Der Deutsche Buchhandlungspreis ist eine wertvolle Auszeichnung, mit der seit Jahren unabhängige Buchhandlungen und ihr Engagement für das kulturelle Leben vor Ort, für unsere Gesellschaft und die Demokratie gewürdigt werden. Die Kunst- und Meinungsfreiheit sind für die Arbeit der Buchhandlungen und unsere gesamte Gesellschaft von größter Bedeutung. Umso wichtiger ist es, dass Entscheidungen über Preisträger transparent und primär an kulturellen Kriterien ausgerichtet sind.
An dem hier offenbar angewendeten Haber-Verfahren sind aus unserer Sicht erhebliche Zweifel angebracht. Das Prüfverfahren und die Ergebnisse bleiben für die Betroffenen geheim und sind somit nicht anfechtbar. Die Würdigung der kulturellen Leistung einer Buchhandlung von einer etwaigen politischen Ausrichtung ihres Sortiments abhängig zu machen, lehnen wir grundsätzlich ab. ,Extremistische und terroristische Organisationen, Gruppierungen oder Einzelpersonen‘ zu vermuten, wie sie durch das Haber-Verfahren erkannt werden sollen, bleibt äußerst fragwürdig, solange keine konkreten Anhaltspunkte offengelegt werden.
Wir als Börsenverein setzen uns ausdrücklich ein für die Freiheit des Wortes, die Vielfalt des literarischen Angebots und die Unabhängigkeit der Buchhandlungen als Orte des offenen, kritischen Austauschs.“
Auch der Ausschuss für den Sortimentsbuchhandel sowie die Interessengruppe Meinungsfreiheit im Börsenverein meldeten sich zu Wort. Mehr dazu im Börsenblatt: https://www.boersenblatt.net/news/buchhandel-news/ein-inakzeptabler-vorgang-413955
*** Update 13. März 2026 ***
Zum Hintergrund:
Mehr als ein Jahrzehnt nach seiner Einführung gilt der Deutscher Buchhandlungspreis als wichtiger Bestandteil der deutschen Kulturförderung: Er würdigt unabhängige Buchhandlungen, die sich mit besonderem Engagement für Literatur, Debatte und kulturelle Vielfalt einsetzen. Umso größer ist die aktuelle Kontroverse um die jüngste Preisvergabe durch das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien unter Wolfram Weimer. Drei Buchhandlungen, die von der Jury bereits für Auszeichnungen nominiert worden waren, wurden nachträglich aus dem Verfahren ausgeschlossen. Grundlage war eine Abfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz im sogenannten Haber-Verfahren, die laut BKM auf „Hinweisen“ beruhte. Welche konkreten Umstände dahinterstehen, bleibt jedoch unklar; bekannt wurde das Vorgehen erst durch Presse-Recherchen. Die betroffenen Buchhandlungen sehen sich dadurch erheblich geschädigt, da sie ohne transparente Begründung aus dem Verfahren ausgeschlossen wurden. Eine gemeinsame Klage der drei Häuser, unterstützt vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels, soll nun Transparenz und rechtliche Klarheit schaffen.
FAQ:
Wie steht der Börsenverein zu diesem Vorgehen?
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels kritisiert das Vorgehen des BKMs unter Wolfram Weimer deutlich. Das Haber-Verfahren wurde zur Bekämpfung extremistischer und terroristischer Organisationen entwickelt. Wir halten die Anwendung dieses umstrittenen Verfahrens im Kulturbereich für vollkommen inakzeptabel und appellieren dringend, das Haber-Verfahren in keinem Bereich der Kulturförderung mehr einzusetzen. Es sollte keine Entscheidungsgrundlage sein, weil niemandem, weder den Beschuldigten noch dem BKM selbst klar ist, worauf die „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse“ zurückzuführen sind.
Die Konsequenz kann nur sein, dass der Staatsminister den Ausschluss der drei Buchhandlungen zurücknimmt und wieder alle 118 von der Jury zur Prämierung vorgeschlagenen Buchhandlungen auszeichnet. Die Stigmatisierung, dass diese Buchhandlungen nun verfassungsgefährdend sein sollen, diese öffentliche Stigmatisierung können wir nicht akzeptieren.
Bei Preisen wie dem Deutschen Buchhandlungspreis sollten die Entscheidung allein bei der fachkundigen Jury liegen. Preisträger*innen links und rechts der Mitte sollten hierbei selbstverständlich sein. Mit Extremismus hat das nichts zu tun.
Welche Schritte ergeben sich daraus für den Börsenverein?
Der Börsenverein unterstützt juristische Schritte gegen die Aberkennungen und beteiligt sich finanziell und beratend am gerichtlichen Vorgehen seiner drei Mitgliedsbuchhandlungen. (Mehr Infos)
Damit die großartigen Leistungen der Buchhandlungen durch die Absage der Preisverleihung nicht ungefeiert bleiben, werden wir für sie am Messedonnerstag einen Empfang am Börsenvereinsstand auf der Leipziger Buchmesse abhalten.
Das Thema wird außerdem auf der Messe und darüber hinaus in Diskussionsformaten bei Podien aufgegriffen werden.
Und selbstverständlich bleiben wir als Partner des Preises weiter im Kontakt mit Herrn Weimer und seinem Haus. Gesprächsbereitschaft hat der Börsenverein bereits signalisiert.
Sie möchten für die von der Auszeichnung ausgeschlossenen Buchhandlungen spenden? Das Sozialwerk des Deutschen Buchhandels hat ein Spendenkonto eröffnet:
- Wichtig: Kennzeichnung der Spenden mit dem Kennwort "AUSZEICHNUNG"
- Spendenkonto: Frankfurter Sparkasse
- IBAN DE 71 5005 0201 0000 3515 55
- Die Überweisungen müssen bis zum 31.3.2026 eingegangen sein
Wie ist das Haber-Verfahren aus rechtlicher Sicht zu bewerten?
Es gilt die Frage der Rechtsgrundlage zu klären. Während für die Verarbeitung und Übermittlung von Daten durch den Verfassungsschutz gesetzliche Grundlagen bestehen, ist umstritten, ob es für die Abfrage solcher Daten durch Ministerien eine hinreichend klare gesetzliche Grundlage gibt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedarf sowohl die Übermittlung als auch die Abfrage personenbezogener Daten jeweils einer eigenen gesetzlichen Grundlage.
Ein weiterer Punkt betrifft die Ausgestaltung des Verfahrens: Die Auskunft des Verfassungsschutzes beschränkt sich regelmäßig auf die sehr knappe Mitteilung, ob Erkenntnisse vorliegen oder nicht. Für die betroffenen Einrichtungen ist häufig nicht nachvollziehbar, welche konkreten Umstände zu einer solchen Bewertung geführt haben.
Wurde das Haber-Verfahren schon im Rahmen der Prüfung des Lau-Verlags bei Neustart Kultur eingesetzt?
Wir haben keine Kenntnis vom Einsatz des Haber-Verfahrens im Rahmen der Überprüfung des Lau-Verlags. Die verfassungsrechtlichen Bedenken, die BKM in diesem Fall nicht gegen den Verlag, sondern gegen das Werk eines dort verlegten Autors vorgebracht hat, haben wir nie als ausreichend erachtet und daher seinerzeit ein eigenes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.
Wird der Börsenverein Partner für Buchhandlungspreis und Verlagspreis bleiben?
Der Buchhandlungspreis wie auch der Verlagspreis sind seit 2015 fest etabliert, anerkannt und unverändert wichtig für die Branche. Solange die Preise auf Basis der Juryentscheidung vergeben werden, werden wir gerne weiterhin Partner der beiden Preise bleiben. In jedem Fall erwarten wir, dass der Staatsminister Abstand von der Anwendung dieses umstrittenen Haber-Verfahrens nimmt, zumal sich nun zunächst die Gerichte damit zu befassen haben.
Interviews zum Thema (u.a.):
- Interview mit Börsenvereins-Justitiar Christian Sprang, Börsenblatt am 5. März 2026
- Interview mit Vorsteher Sebastian Guggolz, 3Sat Kulturzeit am 6. März 2026
- Interview mit Vorsteher Sebastian Guggolz nach Absage der Preisverleihung, Deutschlandfunk Kultur am 10. März 2026
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